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AfD-Landesparteitag findet zwei Wochen später statt

Der AfD-Parteitag und der Hohenzollernberglauf finden nun doch nicht am selben Tag statt. Die Rechtsaußen-Partei weicht auf den 23. November aus.
IMAGO/Silas Stein)Hechingen. Ende gut, alles gut? Am Ende des Streits über den AfD-Landesparteitag in Hechingen steht ein Vergleich. Die AfD darf ihren Programmparteitag im November in der Stadt unter der Burg Hohenzollern austragen, die Stadt wiederum hat der Partei eine Konzession abgerungen, was den Termin angeht. Statt am 9. November findet die Veranstaltung, zu der rund 400 Delegierte erwartet werden, am 23. November statt.
Gericht: Gemeinderatsbeschluss kam zu spät
Vorausgegangen war ein Streit vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, den die Rechtsaußen-Partei gewann. Das Gericht hatte am 2. Oktober geurteilt, dass der Gemeinderatsbeschluss , mit dem der Parteitag verhindert werden sollte, zu spät erfolgt sei – nämlich zu einem Zeitpunkt, da der Mietvertrag für die Stadthalle bereits abgeschlossen war. Der Gemeinderat hatte am 16. September entschieden, dass in der Stadthalle keine überörtlichen politischen Veranstaltungen mehr stattfinden dürfen. Der Mietvertrag mit der AfD war am 20. August abgeschlossen worden.
Die Stadt sei nach der Gerichtsentscheidung auf die AfD zugekommen, erläutert Co-Landeschef Emil Sänze auf Nachfrage. Sie habe darauf hingewiesen, dass am 9. November auch der Hohenzollernberglauf stattfindet. Dort werden rund 400 bis 500 Teilnehmer erwartet.
Gericht: 9. November „eine schwerlich auszuhaltende Provokation“
„Wir wollten der Bevölkerung entgegenkommen“, sagt Sänze. „Wichtig ist, dass der Parteitag jetzt rechtssicher stattfindet.“ Mit der Verschiebung räumt die AfD auch einen Kritikpunkt des Gerichts aus. Dieses hatte darauf verwiesen, dass die Ansetzung am 9. November angesichts der Zerstörung der Hechinger Synagoge durch die SA am 9. November 1938 „eine schwerlich auszuhaltende Provokation“ darstelle. Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung könne darin jedoch voraussichtlich nicht erblickt werden, so die Richter in ihrer Eilentscheidung.
Der AfD-Landeschef sieht das anders, zumal der neue Termin ebenfalls Angriffsfläche biete, schließlich handele es sich beim 23. November um den Totensonntag. „Wenn man auf solche Befindlichkeiten Rücksicht nimmt, kann man den politischen Betrieb gleich einstellen.“ Die Terminverlegung stelle für die Partei jedoch kein Problem dar. Wichtig sei, dass die Veranstaltung an einem Sonntag stattfinde, da viele Delegierte berufstätig seien und sonntags Zeit hätten.