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Bürger in Heidelberg und Neckargemünd stimmen für Windpark

Der amtliche Stimmzettel für den Bürgerentscheid Windenergie der Stadt Heidelberg.
dpa/foto2press)Heidelberg/Neckargemünd. Bei dem Bürgerentscheid am Sonntag haben die Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich für einen Windpark auf dem Höhenzug Lammerskopf gestimmt. In Heidelberg sprach sich eine Zweidrittelmehrheit dafür aus, dass die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, um bis zu sieben Windenergieanlagen zu ermöglichen . Die Abstimmungsfrage lautete: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“
Insgesamt stimmten 28.943 Bürgerinnen und Bürger (66,7 Prozent) mit Ja, 14.455 (33,3 Prozent) votierten mit Nein, so die Stadt. Von den 43.482 abgegebenen Stimmen waren 43.398 gültig und 84 ungültig. Die Wahlbeteiligung betrug 40,1 Prozent.
„Das ist ein starkes Signal für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung in unserer Stadt“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) laut Mitteilung bei der Ergebnispräsentation im Rathaus. Jetzt gehe es darum, den Bürgerauftrag in konkrete planungsrechtliche Schritte umzusetzen. Dazu gehöre insbesondere die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Bürgerentscheid ersetze kein Genehmigungsverfahren. Ob und wie viele Anlagen am Lammerskopf entstehen können, werde in den weiteren Verfahren im Detail geprüft.
Die Abstimmungsbeteiligung in Neckargemünd lag bei 49,4 Prozent
Für das gesetzlich vorgeschriebene Quorum mussten die Ja-Stimmen mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten erreichen. In Heidelberg entsprach dies 21.711 Ja-Stimmen. Insgesamt waren 108.554 Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt. Der Bürgerentscheid ist damit für die Dauer von drei Jahren bindend.
Auch in der Nachbarkommune Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) kann nun ein Windrad weiter geplant werden. Hier fiel das Ergebnis knapper aus. So votierten rund 57,2 Prozent (2976 Stimmen) dafür und 42 , 7 Prozent (2223) dagegen. Das Quorum, also die Mindestzahl an Stimmen, ab der ein Bürgerentscheid rechtlich bindend ist, lag bei 2105 und wurde damit erreicht. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 49,4 Prozent.
Eine Bilanz der Reform der Bürgerentscheide und Quoren finden Sie hier .