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Deshalb lehnt der VGH die Equal-Pay-Klage einer Ex-Bürgermeisterin ab

Die ehemalige Todtmooser Bürgermeister Janette Fuchs erhielt zunächst eine niedrigere Besoldung als ihr Vorgänger.
dpa/Uwe Anspach)Mannheim. Die frühere Todtmooser Bürgermeisterin Janette Fuchs ist mit ihrer Klage gegen die Gemeinde vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gescheitert. Die Richter haben nun die Urteilsgründe veröffentlicht. Fuchs hatte geltend gemacht, während ihrer Amtszeit schlechter bezahlt worden zu sein als ihre männlichen Vorgänger und ihr Nachfolger. Deshalb verlangte sie Schadensersatz und eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Während ihr das Verwaltungsgericht Freiburg zunächst recht gegeben hatte, hob der VGH dieses Urteil auf und wies die Klage vollständig ab .
Amtsvorgänger ist einzige Vergleichsperson
Das Gericht stellte fest, dass Fuchs bei ihrem Amtsantritt 2014 zunächst in die Besoldungsgruppe A 14 eingewiesen worden war, während ihr Vorgänger und ihr Nachfolger bereits zu Beginn ihrer ersten Amtszeit die höhere Besoldungsgruppe A 15 erhalten hatten. Nach knapp vier Jahren wurde auch Fuchs in A 15 eingruppiert.
Nach Auffassung des VGH reicht dieser Umstand jedoch nicht aus, um eine Benachteiligung wegen des Geschlechts zu belegen. Maßgeblich seien allein die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Besoldungsentscheidung im Jahr 2014. Der Nachfolger der Klägerin könne nicht berücksichtigt werden bei der Frage, ob sie 2014 aufgrund ihres Geschlechts geringer besoldet worden sei.
Als einzige Vergleichsperson bleibe daher der 1990 zum Bürgermeister ernannte Amtsvorgänger der Klägerin. Insoweit fehle es aber schon an der erforderlichen Vergleichbarkeit der Tätigkeit. Auch ließen die Erwägungen, welche die beklagte Gemeinde 2014 zur Einweisung der Klägerin in die niedrigere Besoldungsgruppe angestellt habe, keine Schlechterbehandlung aufgrund des Geschlechts erkennen.
Der Gemeinderat habe 2014 sachliche Gründe für die Einstufung Fuchs‘ in A 14 dokumentiert. So sei darauf verwiesen worden, dass die Einwohnerzahl diese Besoldungsgruppe zulasse, die Infrastruktur gut entwickelt sei und in den kommenden Jahren keine größeren Herausforderungen anstünden.
Damit habe der Gemeinderat die gesetzlich vorgesehenen Kriterien wie Umfang und Schwierigkeitsgrad des Amtes berücksichtigt. Einen Verstoß gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen verneinte der Senat. Der VGH hat wegen der Frage der Berücksichtigungsfähigkeit des Amtsnachfolgers die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Bürgermeister weist Spekulationen zurück
Nach der mündlichen Verhandlung im März hatte der amtierende Bürgermeister Jan Schneider Spekulationen zurückgewiesen, seine Besoldung sei zu hoch. Die Einstufung in A 15 sei 2022 vom Gemeinderat in Todtmoos auf Grundlage der gesetzlichen Kriterien beschlossen worden. Maßgeblich seien unter anderem Einwohnerzahl und Umfang des Amtes. Zudem habe die Gemeinde Mitte 2023 die Marke von 2000 Einwohnern überschritten. Damit sei Todtmoos in eine höhere Größenklasse aufgerückt, für die mindestens die Besoldungsgruppe A 15 vorgesehen ist. Zum 1. Januar 2024 hätte eine Einstufung unterhalb von A 15 nicht mehr den Vorgaben entsprochen.