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Eine Auszeit für Rathauschefs ist rechtlich nicht definiert

Kann ein gewählter Rathauschef seine Amtstätigkeit auf Zeit aussetzen? Boris Palmer hat das für den Juni angekündigt. Im Prinzip stehen ihm dafür einige arbeitsrechtliche Optionen zur Auswahl – auch wenn die meisten anderen Bürgermeister davon bislang wenig Gebrauch machen.

Boris Palmer will sein Verhalten reflektieren. Welche Art der Auszeit er wählt, ist noch unklar.

dpa/Pressebildagentur ULMER/ULMER)
Philipp Rudolf

Redakteur Kreis und Kommune

0711 66601-184

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