Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Baurecht

Für die Bundeswehr soll das Landesbaurecht nicht mehr gelten

Die Landesregierung plant, militärische Projekte vollständig vom Landesrecht zu befreien. Für neue Kasernen und Co. soll das Bauordnungsrecht, der Denkmalschutz und das Naturschutzrecht nicht mehr gelten. Die Idee kommt nicht überall gut an. 

Die Bundesewehr braucht sich bald an Landesregeln beim Bauen nicht mehr zu halten.

dpa/Sebastian Gollnow)

Stuttgart. Für die Aufrüstung und Unterbringung von Rekruten braucht die Bundeswehr neue Gebäude , die sie sehr schnell errichten will. Hier will die Landesregierung dem Militär entgegenkommen. Bisher musste die Bundeswehr für Projekte zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit kein offizielles Bauverfahren durchlaufen. Sie war lediglich verpflichtet, alle bestehenden Regelungen einzuhalten. Auch diese Pflicht soll nun entfallen.

BUND sieht Gesetzesvorhaben als Bürokratieabbau mit Brechstange

„Wir befreien die Bundeswehr beim Bau von Anlagen, die der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen, von allen materiell-rechtlichen Vorschriften des Landes“, kündigt die zuständige Landesbauministerin Nicole Razavi (CDU) an. Ein Gesetz soll Militärprojekte vom Bauordnungsrecht , dem Denkmalschutz, Straßen-, Wasser- und Naturschutzrecht befreien. Die Landesregierung will mit der Freistellung bürokratische Hürden beim Bau von Gefechtsständen, Geschützstellungen, Funkanlagen, Flugplätzen, Kasernen oder Versorgungslagern aus dem Weg räumen. Auch Wohnanlagen für Militärs außerhalb von Kasernen seien befreit. Bundes- und EU-Recht gelte weiterhin. Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Anhörung.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) widerspricht: „Es ist falsch, im Namen einer kurzfristig verbesserten Verteidigungsfähigkeit im Zweifelsfall andauernde Umweltschäden, Wasser- und Bodenkontaminationen in Kauf zu nehmen“, sagt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg. Außerdem fußen viele Landesgesetze auf Bundes- oder EU-Regeln. Das Verfahren werde durch das Aussetzen von Landesrecht also nicht einfacher. Das Gesetz folge einer Logik des Bürokratieabbaus mit der Brechstange, es drohten Kollateralschäden an Umwelt und Zivilgesellschaft – etwa durch die Einschränkung demokratischer Beteiligung.

Kommunalverbände erkennen besondere Dringlichkeit an

D agegen findet der Gemeindetag angesichts der Dringlichkeit, dass baurechtliche Vereinfachungen für die Bundeswehr gerechtfertigt seien. Dennoch müssten die neuen Gebäude weiterhin den Anforderungen an Brandschutz und Standsicherheit genügen. Auch der Landkreistag schließt sich dieser Sichtweise an. Hauptgeschäftsführer Alexis von Komorowski hält es für legitim, „in der Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen sowie Ordnungs- und Umweltbelangen eine Befreiung zugunsten von Bauvorhaben zur Landesverteidigung vorzusehen, was sich auch mit dem besonderen Zweck begründen lässt.“  

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 199 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch