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Harte Strafe für ein frisiertes Gemeinderatsprotokoll

Verteidiger Hans-Jochen Schepfer und die Angeklagte Heike Naber haben mittlerweile Revision gegen das Urteil eingelegt.
dpa/Stefan Puchner)Ellwangen . Einfach nur die Korrektur eines unklaren Ratsbeschlusses über den Kauf eines Grundstücks im Ortsteil Vorbach-Zimmern? So sah es die Bürgermeisterin von Niederstetten (Main-Tauber-Kreis) am 27. September 2019 gemacht hat. Für Staatsanwalt und Gericht war es Urkundenfälschung. Heike Naber hat vor gut fünf Jahren einen Ratsbeschluss im Protokoll abgeändert und den Ausdruck dem unterschriebenen Protokoll beigefügt. Dafür hat das Landgericht Ellwangen eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Euro verhängt. Naber hat unterdessen Revision eingelegt, heißt es vom Gericht, der Bundesgerichtshof wird sich mit der Sache befassen.
Mit dem frisierten Beschluss wollte sich die Bürgermeisterin die Legitimität für den Kauf eines Grundstücks geben. Der Gemeinderat hatte sie nur für die Verhandlungen berechtigt, nicht zum Abschluss. Trotzdem hatte Naber gekauft. Das fehlende Mandat ergab sich aus den Aufzeichnungen der Protokollführerin, aus der wiederhergestellten ersten Protokollversion sowie den Aussagen damaliger Stadträte im Zeugenstand. Darüber hinaus war die Erinnerung der Zeugen an die fünf bis sechs Jahre zurückliegenden Ereignisse schlecht gealtert.
Erinnerungen kamen manchen Zeugen nur schwer
Die damalige Hauptamtsleiterin hatte einen Anwalt mitgebracht und tat sich schwer mit der Version ihrer ehemaligen Chefin. Naber behauptete, sie beide hätten gemeinsam den Beschluss an ihrem PC abgeändert. Erst auf Vorhalt des Gerichts erinnerte sich die Zeugin, dass sie bei der Polizei vor vier Jahren die Version vom gemeinsamen Tun von sich gewiesen hatte.
Auch die Kämmerin hatte Erinnerungsschwierigkeiten zu ihrer Polizeiaussage, dass Naber unter Tränen ihr ihre Angst vor Entdeckung durch den Rat anvertraut hatte. Sie wollte wohl ihre Chefin schützen, so das Gericht.
Naber hatte schon früher Ärger mit dem Gemeinderat bekommen. Eigenmächtig hatte die Bürgermeisterin ein Baumarktgebäude für 330 000 Euro erworben, was weit über ihrem Verfügungsrahmen in der Hauptsatzung lag. Das Geschäft hatte der Rat nachträglich gebilligt. Trotzdem gab es Ärger, eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ stand im Raum.
Neuen Ärger fürchtete Naber nach der Einschätzung des Oberstaatsanwalts Peter Humburger, denn auch der fragliche Landkauf lag mit 31 000 Euro über ihrem Limit. Im September 2019 hat sie daher den Beschluss über den Grund in Vorbach-Zimmern am PC umformuliert, von „Kaufverhandlungen führen“ in „Kauf abschließen“ und das ausgedruckte Blatt ins unterschriebene Protokoll eingefügt, so die Überzeugung des Gerichts.
Die Sache wäre wohl gar nicht aufgefallen, doch nach den Eigenmächtigkeiten Nabers waren die Räte gewarnt. Einer ihrer Stellvertreter hatte bei der Jahresrechnung die Liegenschaftskäufe mit seinen Notizen abgeglichen und wurde stutzig, als es um das Grundstück in Vorbach-Zimmern ging. Er ließ sich den Beschluss im Rathaus zeigen und siehe da, die Fassung unterschied sich von seiner Notiz. Er zeigte Naber an, obwohl diese genau das gemacht hatte, was der Rat wollte.
Gemeinderäte versäumten es, den Kauf zu rügen
Kurz nach der Abänderung stand das Grundstück wieder auf der Tagesordnung, diesmal ging es um den Weiterverkauf an einen Gartencenterbetreiber. Damals monierte kein Rat den Kauf. Damit begründete Verteidiger Hans-Jochen Schepfer auch seinen Antrag auf Freispruch, es fehlte an der Verfälschung des Beschlusses. Richter Jochen Fleischer meinte: „Die Urkundenfälschung ist kein Delikt, bei dem es auf die Richtigkeit des Urkundeninhalts ankommt.“ Naber durfte die Urkunde nicht ändern.
Einen schweren Deliktsfall verneinten Staatsanwalt und Gericht, doch müsse die Strafe „knackig“ sein, so Richter Fleischer. Mit den 150 Tagessätzen, die auch der Staatsanwalt gefordert hatte, wäre Naber vorbestraft.
Naber soll in sieben Fällen Verträge am Rat vorbei geschlossen haben. Auch mit den Mitarbeitern gab es Zwist, das Landratsamt in Tauberbischofsheim sah die Verwaltungsarbeit in Niederstetten gefährdet, und wollte die Bürgermeisterin suspendieren. Als sie am 26. April 2021 aus dem Krankenstand zurückgekehrte, kam sie nicht ins Rathaus, die Schlösser waren ausgetauscht.
Das Verwaltungsgericht und später der Verwaltungsgerichtshof kassierten die Suspendierung des Landratsamts. Die Behörde hatte Naber nicht angehört, ein befasster Amtsleiter hatte sich vorverurteilend in der Presse geäußert. Seit Januar 2023 arbeitet Naber wieder als Bürgermeisterin und will das auch in Zukunft tun. Die Unterlagen für ihre Kandidatur bei der anstehenden Bürgermeisterwahl am 8. März will sie, wie sie dem Staatsanzeiger sagte, trotz des Urteils abgeben.