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Gerichtsentscheid

Im Schutzgebiet Hegau darf der Kiesabbau vorerst beginnen

Im Landschaftsschutzgebiet Hegau darf ein Unternehmen vorerst Kies abgraben. Gegen die sofortige Vollziehbarkeit eines entsprechenden Beschlusses des Landratsamts Konstanz haben sich die Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen, Rielasingen-Worblingen und die Stadt Singen erfolglos an das Verwaltungsgericht Freiburg gewandt.
Hügelige Landschaft mit Feldern, Wäldern und einem bewaldeten Hügel unter blauem Himmel.

Der Hegau, eine schützenswerte Landschaft (vorne Burgruine Hohenkrähen, am Horizont der Bodensee). Trotzdem darf dort Kies abgebaut werden, so das Verwaltungsgericht Freiburg.

IMAGO/imageBROKER/Markus Keller)

Freiburg. Das Gericht wies die Einwände zurück, eine Veränderungssperre der Gemeinde Hilzingen dürfte demnach nicht greifen. Umwelt-, Wasser-, Lärm- und Landschaftsschutz werden beachtet.

Trockenabbau ohne Grundwasser

Das Abbaugebiet ist 17 Hektar groß. Ein Unternehmen will im Gewann „Dellenhau“ Kies oberhalb der Grundwassergrenze 19 Jahre lang abbauen und für die Renaturierung sorgen. Das Verfahren läuft seit 2021. Damals klagten die Kommunen gegen die Erlaubnis des Landratsamts. Dieses musste allerdings eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachliefern. Da diese positiv ausfällt, ordnete das Amt die sofortige Vollziehbarkeit an.

Der Streit geht vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof weiter, dort haben die klagenden Gemeinden Rechtsmittel eingelegt. (sta)

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