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Schulmensa darf laut Richterspruch fleischlos kochen

Zu wenig Fleisch in der Schulmensa bemängelten Eltern aus Konstanz vor Gericht - und scheiterten nun mit ihren Anträgen.
IMAGO/Manfred Segerer)Mannheim. Der Plan sieht an drei Tagen in der Woche fleischlose Kost vor. An einem Tag soll es Fisch oder Fleisch geben. Das sei nicht genug, so die Eltern. Ihre Tochter brauche an mehr als nur einem Tag in der Woche tierische Eiweißkost, sonst drohe eine Mangelernährung. Das begründe die Eilbedürftigkeit. Außerdem leide das Kind unter einer Nahrungsmittelunverträglichkeit.
Das Freiburger Verwaltungsgericht hatte Mitte Mai den Eilantrag abgewiesen. Den Richtern fehlte es schon an der Eilbedürftigkeit. Wenn das Kind unbedingt Fleisch brauche, könnten die Eltern bei den anderen täglichen Mahlzeiten für Schnitzel und Co. auf dem Teller sorgen. Deshalb hielt die Kammer die Gefahr einer Mangelernährung für fernliegend. Wenn das Kind allergisch ist, so die Richter, brauche es auch nicht an der Schulverkostung teilnehmen. Das sei freiwillig.
Anwaltszwang wird zur Prozessfalle
Die Eltern wollten das nicht so stehen lassen und legten Beschwerde gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof ein. Doch auch hier hatten sie keinen Erfolg. Die Mannheimer Richter wiesen nun die Beschwerde schon aus formalen Gründen ab. Die Eltern hatten sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, obwohl das vor dem Verwaltungsgerichtshof zwingend ist. Auch die Tochter durfte keine Beschwerde einlegen. Die Richter wiesen diese schon deshalb ab, weil das Kind in der Vorinstanz gar nicht am Prozess beteiligt war.