Karlsruhe. Mit Contracting können Kommunen ihren Gebäudebestand sanieren, ohne den Haushalt mit hohen Investitionen zu belasten. Ein Energiedienstleister finanziert die Maßnahmen und refinanziert sich etwa über die eingesparten Energiekosten. Doch häufig stellt sich dann die Frage, wie diese Dienstleistung am besten im kommunalen Haushalt abgebildet wird.
Die von der KEA-BW herausgegebene Handlungshilfe erklärt nun Schritt für Schritt, wie man Contracting-Verträge im Haushalt und buchha...
Sie haben noch kein Abo?
Jetzt Web-Abo anmelden für 9,90 Euro im Monat
und den Artikel sofort lesen.
Sie lesen den Staatsanzeiger gedruckt, sind aber nicht mit E-Mail registriert? Dann kontaktieren Sie uns unter: Tel. (0711) 666 01 44, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de oder informieren Sie
sich hier über die Möglichkeiten.
Zum Aboshop
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen