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Regelungsbefreiungsgesetz

Knittlingen will das Standesamt abgeben

Kaum ist das Regelungsbefreiungsgesetz vom Landtag entschieden, gibt es offenbar einen ersten Antrag dazu. Die Gemeinde Knittlingen (Enzkreis) hat einen Antrag ans Innenministerium geschickt und möchte das Personenstandswesen ändern.
Zwei Personen in eleganter Kleidung, eine hält einen Blumenstrauß.

Das Verwaltungshandeln rund um den Bund fürs Leben soll nach dem Wunsch eines Bürgeremisters auf den Prüfstand.

IMAGO/BEAUTIFUL SPORTS/Hahne)

Knittlingen. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Vorgänge und die Registerführung im Personenstandswesen, also im Standesamt, soll demnach von den Städten und Gemeinden auf die untere Verwaltungsbehörden (Landkreise und große Kreisstädte) übertragen werden.

Unterstützung vom Fachverband

Bürgermeister Alexander Kozel (Grüne) schlägt vor, dass Eheschließungsstandesbeamte in den Städten und Gemeinden weiterhin Ehen schließen, dann aber nach der Prüfung vom zuständigen Landratsamt. Der Fachverband der Standesbeamte Baden-Württemberg unterstütze diesen Antrag ebenso. Kozel wäre demnach bereit, die „schönste Aufgabe im Rathaus“ an das Landratsamt abzugeben, um volkswirtschaftliche und fachliche Vorteile zu heben. Allerdings rechnet der Bürgermeister nicht mit einer Genehmigung, weil eine solche Regelung nur landesweit sinnvoll wäre.

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