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ÖPNV-Finanzierung

Kreis Karlsruhe plant Klage gegen das Land

Eine angeblich unzureichende Finanzierung des Schienenverkehrs könnte vor dem Kadi landen. Der Karlsruher Kreistag hat dem Landratsamt für eine Klage grünes Licht gegeben.
Gelb-rote Straßenbahn auf Straße, Gebäudefassade und Fußgänger im Hintergrund.

Die Kosten für die S-Bahn-Linie 1 sind nicht der einzige Streitpunkt, an dem sich das Karlsruher Landratsamt reibt.

imago images/Ralph Peters)

Karlsruhe. Dem Land Baden-Württemberg droht eine Klage des Landkreises Karlsruhe . Im Landratsamt wächst der Ärger, weil die Landesregierung ihrer Zahlungspflicht für den Personennahverkehr aus Sicht des Kreises nicht ausreichend nachkommt. Die S-Bahn werde vom Land 2025 und 2026 nur mit 4,9 Millionen Euro bezuschusst, 2027 sollen es 6,1 Millionen Euro werden. Damit verletzte das Land seine Pflicht zur vollständigen Kostenübernahme, zumindest für den Landesstandard des Schienenpersonennahverkehrs, heißt es aus dem Landratsamt.

Landkreis finanziere statt des Landes Leistungen

„Wir finanzieren seit Jahren freiwillig Leistungen, für die eigentlich das Land bezahlen müsste“, erklärt Landrat Christoph Schnaudigel (CDU) . Angesichts der Kreisfinanzen will das Landratsamt die Mehrkosten für den Betrieb der Linien S1/S11/S12 und S31/S32 nicht mehr bezahlen. „Es geht um 1,276 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr. Der Landkreishaushalt würde um rund 13,4 Millionen Euro entlastet, wenn er so behandelt würde, wie dies in anderen Landkreisen der Fall ist“, so Schnaudigel.

Rund 1,1 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr blieben weiter in der Verantwortung des Kreises, da er hier den Takt verdichtet und wegen hoher Nachfrage über den Landesstandard hinausgeht. Der Kreistag hat die Verwaltung daher beauftragt, eine Klage gegen das Land vorzubereiten mit dem Ziel, es zur vollständigen Übernahme der Finanzierung mindestens für den Landesstandard zu verpflichten.

Die Verkehre auf den betroffenen Nebenbahnen seien den übrigen Leistungen wie in anderen Landkreisen gleichzustellen. Bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen sollen keine Schlussrechnungen anerkannt und keine Nachträge zum bestehenden Verkehrsvertrag akzeptiert werden, so der Beschluss.

Ministerium sieht keine Ungleichbehandlung

Das Landesverkehrsministerium verweist darauf, dass der Kreis Karlsruhe keineswegs benachteiligt werde und das Land trotz knapper Kassen einen großen Anteil finanziere.

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