Gewalthilfegesetz

Land will dem Anspruch auf Schutz für Gewaltopfer 2027 nachkommen

Das Sozialministerium ist in der neuen Landesregierung in grüner Hand geblieben. Für die Kontinuität der Arbeit steht auch das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder. Anfang Juli wird die Analyse des Hilfssystems in Baden-Württemberg als Basis für die notwendige Weiterentwicklung präsentiert, an der seit Monaten gearbeitet wurde.

Mit dem Gewalthilfegesetz soll der häuslichen Gewalt ein Stoppschild gesetzt werden. Die Kommunen sind nun mit der Umsetzung des Bundesgesetzes beauftragt.

Christian Ohde)

Stuttgart. Überhaupt nur zwei Mal kommt der Begriff „prioritär“ im grün-schwarzen Koalitionsvertrag 2026 vor. Einmal im Zusammenhang mit Hochwasserschutz und ausführlicher rund um „die flächendeckende Umsetzung des Gewalthilfegesetzes“ und „den Ausbau der Frauenhäuser“. Und dann folgt dieses Versprechen: „Das Schutz- und Beratungssystem für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder bauen wir niedrigschwellig und bedarfsgerecht aus.“

Bundesgesetz gibt Rechtsanspruch ab 2032

Die Ankündigung erwächst aus der Notwendigkeit , das Gewalthilfegesetz (GewHG) umzusetzen und den damit verbundenen Rechtsanspruch ab 2032 bundesweit Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verbindlich und kostenfrei sicherzustellen. In einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion am Ende der vergangenen Legislaturperiode legt sich das Sozialministerium darauf fest, dass das Land dem mit dem GewHG verbundenen Sicherstellungsauftrag von Schutz- und Beratungsangeboten ab Januar 2027 nachkommen wird.

Für die SPD erinnert die Vize-Fraktionschefin Dorothea Kliche-Behnke zugleich an die Zeitpläne andernorts. Sogar Bayern sei weiter, sagt die stellvertretende Fraktionschefin, die bei der gegenwärtig laufenden Mitgliederbefragung Landesvorsitzende werden will. Der dortige Sozialausschuss habe die Staatsregierung verpflichtet, spätestens bis zum 16. Juli 2026 einen Entwurf für das notwendige Landesausführungsgesetz vorzulegen.

Kommunen stehen unter Druck

Außerdem führt sie die angespannte Haushaltslage in vielen Kommunen im Südwesten ins Feld, weshalb sogar bereits erste Kürzungen im Gewalthilfesystem stattfänden. Die Reduzierung finanzieller Mittel in diesem Bereich gefährde jedoch den Ausbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen „und damit schlussendlich die Sicherheit von Frauen und Mädchen im Land“. Aufgrund der lokalen Verankerung der Beratungs- und Hilfsangebote sowie der sehr unterschiedlichen kommunalen Umsetzung und Förderung spielten dabei die Kommunen aber eine unverzichtbare Rolle.

Im Sozialministerium haben die Fachleute die angespannte Haushaltslage in zahlreichen Städten und Gemeinden im Blick. Sowie die damit verbundenen Forderungen an Bund und Land, gemeinsam der Verantwortung gerecht zu werden, zumal Grün-Schwarz den neuen Regelungen im Bundesrat zugestimmt habe. Der neue zuständige Minister Oliver Hildenbrand (Grüne) kann wiederum darauf verweisen, dass die Ausgangsanalyse zum Hilfesystem inzwischen fertiggestellt ist und gegenwärtig intern geprüft wird.

Anfang Juli soll es ein Finanzierungskonzept geben

Seit Oktober 2025, erläutert eine Sprecherin auf Staatsanzeiger-Anfrage, hat die Kienbaum Institut GmbH erfasst, welche Schutz- und Beratungsstellen es in Baden‑Württemberg gibt. Viele Akteurinnen und Akteure aus dem landesfinanzierten Hilfesystem seien einbezogen, auch in den Einrichtungen und in den Kommunen. Nach der Präsentation der Ergebnisse Anfang Juli werde gemeinsam mit Kienbaum die weitere Planung samt einem Finanzierungskonzept für Baden‑Württemberg erarbeitet.

Geregelt ist die Anschubfinanzierung durch den Bund in den Jahren 2027 bis 2029. Baden-Württemberg wird laut Sozialministerium Mittel nicht gemäß der Verteilung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel erhalten, sondern über die Umsatzsteuer. Vorgesehen sind für 2027 rund 14 Millionen Euro, die in den beiden Folgejahren auf 18 und 25 Millionen ansteigen sollen. Hinzu kommen ab 2030 für sechs Jahre jeweils weitere 40 Millionen.

Plätze in den Frauenhäusern reichen nicht aus

Der Bayerische Rundfunk hat in einer Recherche über die Ländergrenzen geschaut und dabei die Zahl der Frauenhausplätze analysiert. Deren Verfügbarkeit zwischen Juli bis Dezember 2025 wurden bundesweit erhoben: Fast 85 Prozent der 44 Standorte in Baden-Württemberg konnten demnach in mehr als der Hälfte des Zeitraums keinen freien Platz anbieten. Die Erhebung unterstreiche den Nachholbedarf, sagen Fachleute.

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