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Sozialleistungen

Landkreistag befürwortet Kürzung beim Unterhaltsvorschuss für Kinder und Jugendliche

Die Diskussion um die Kürzung des Unterhaltsvorschusses kommt in Fahrt, und selbst der Koalitionspartner SPD hat beim Gesetzesvorhaben der CDU-Bundesfamilienministerin Bauchweh. Der Landkreistag findet die Idee dagegen gut. Ihm geht es ums Sparen. 
Zwei weiße Figuren auf Asphalt, Hand in Hand, eine mit Rock.

Alleinerziehende sollen nach einem Gesetzentwurf weniger Unterhaltsvorschuss bekommen.

IMAGO/Rolf Poss)

Berlin. Die Bundesregierung möchte bei zahlreichen Sozialgesetzen sparen, eines davon ist der Unterhaltsvorschuss. Bundesfamilienministerin Karin Prien will den entsprechenden Gesetzentwurf noch diesen Juli dem Kabinett vorlegen. Die Christdemokratin plant, den Vorschuss anstelle eines säumigen Elternteils bis zum 16. Geburtstag des berechtigten Kindes zu zahlen. Für Bund, Länder und Kommunen ergebe sich ein Einsparpotenzial von mehreren Hundert Millionen Euro.

Landkreispräsident fordert Mut für Leistungsrücknahmen

Der Deutsche Landkreistag unterstützt den Vorstoß der Ministerin. Präsident Achim Brötel, CDU-Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises , begrüßt den Vorstoß: „Der Staat muss den Mut haben, sozialpolitische Leistungsausweitungen wieder zurückzunehmen, wenn sie finanziell nicht mehr zu stemmen sind.“ Nach überschlägiger Schätzung könnten durch die Reform insgesamt Leistungsausgaben und Verwaltungsaufwand von bis zu einer Milliarde Euro jährlich vermieden werden. Davon würden rund 400 Millionen Euro auf die kommunale Ebene entfallen. Prien sprach von einem Einsparpotenzial von 245 Millionen Euro für den Bund.

Weitere Hintergründe zur Finanznot der Kommunen finden Sie hier.

Die jetzige Regel beruht auf eine Reform der Sozialleistung aus dem Jahr 2017. Damals wurde die Begrenzung von zwölf Jahren auf 18 Jahre hochgestuft. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfiel, so der Landkreistag. Die Zahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen stieg dadurch von rund 427.000 im Jahr 2016 auf mehr als 855.000 Euro im Jahr 2024.

Ausgabenanstieg nach Reform des Unterhaltsvorschusses

Die jährlichen Ausgaben erhöhten sich im selben Zeitraum von rund 861 Millionen Euro auf 3,24 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus dem Rückgriff auf unterhaltspflichtige Elternteile nahmen dagegen lediglich von rund 198 Millionen Euro auf 545 Millionen Euro zu. Grundlage ist das sächliche Existenzminimum eines minderjährigen Kindes, das die Bundesregierung entsprechend der Inflationsentwicklung anpasst. Zwischen den Jahren 2016 und 2024 ist das sächliche Existenzminimum für Kinder um 43,5 Prozent gestiegen. Der Zuwachs begründet sich mit dem hohen Anstieg der Inflation.

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