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Bau auf Streuobstwiesen

Neidlingen darf Obstbäume fällen

Der Verwaltungsgerichtshofs hat eine Beschwerde des Naturschutzbunds gegen die Rodung einer Streuobstwiese in Neidlingen abgewiesen. Die Gemeinde  darf die 19 Bäume auf einer Wiese fällen, um dort 30 Häuser zu bauen. 

Grünes Licht für den Bau auf der Streuobstwiese in Neidlingen. Der Nabu hatte unter anderem auf den besonderen Schutz der Bäume gepocht.

Gemeinde Neidlingen)

Mannheim/Neidlingen. Auf einer Streuobstwiese in Neidlingen (Kreis Esslingen) könnten bald die Bagger anrollen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde des Naturschutzbunds (Nabu) gegen die Umwandlung der Wiese zu Bauland beziehungsweise die Rodung von 19 Bäumen im Eilverfahren abgewiesen. Der Fall betraf eine spezielle Konstellation, so der Nabu.

Zum einen sei der Bebauungsplan für das Gebiet „Schießhütte“ rechtswidrig, weil er auf Grundlage des beschleunigten Bauens im Außenbereich ohne Umweltprüfung erfolgt sei. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den entsprechenden Paragrafen 13b Baugesetzbuch 2023 für europarechtswidrig erklärt.

Zum anderen hatte der Nabu sich auf Paragraf 33a Naturschutzgesetz berufen, nach dem Streuobstbestände ab 1500 Quadratmetern unter besonderem Schutz stehen.

Nabu will den Widerstand gegen die Rodungen nicht aufgeben

Der VGH hat die Beschwerde der Naturschützer nun mit der Begründung abgewiesen, dass die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes in dem Verfahren nicht zu prüfen sei. Grundsätzlich gelte aber ein strenger Maßstab für eine Umwandlungsgenehmigung für Streuobstwiesen in Bauland. Allerdings gebe es einen Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde.

Der Rechtsanwalt des Nabu, Dirk Teßmer, hält dagegen, dass die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans auch für die Streuobstrodung im Vorfeld geprüft werden müsse. Zudem sieht er die Rechtsauslegung nicht mit den Zielen des Paragrafen 33a Naturschutzgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass Streuobst nicht für rechtswidrige Planungen gerodet werden darf.

Der Nabu werde den rechtlichen Widerstand gegen die Rodung von Streuobstwiesen nicht aufgeben.

Bürgermeister Jürgen Ebler (parteilos) ist froh über die Entscheidung. Neidlingen will mit den 30 Neubauten Wohnraum für 100 Personen schaffen und hatte auf fehlende Alternativen für Bauflächen verwiesen.

Die Gemeinde hatte ein Gutachten anfertigen lassen

Die Gemeinde hatte ein Umweltgutachten anfertigen lassen, aus dem hervorging, dass es sich bei den Bäumen um keinen hochwertigen Streuobstbestand handelt. Laut den Verwaltungsrichtern sei deshalb das öffentliche Interesse zum Erhalt der Wiese nicht gegeben. Außerdem wurden Ausgleichsflächen geschaffen. „Der Beschluss hat gezeigt, dass es nicht unmöglich ist, dass Streuobstwiesen zu Bauland werden“, so Ebler. In Bezug auf den Paragrafen 13b hatte sich die Gemeinde auf die Jahresfrist berufen, innerhalb der ein Bebauungsplan gerügt werden könne.

Der Bürgermeister hofft, dass noch in diesem Jahr mit dem Bau begonnen werden kann. Der Gemeinderat habe auch den Weg frei für Geschosswohnungen gemacht. Die 19 Obstbäume wurden nach Bekanntgabe des Beschlusses gefällt.

Philipp Rudolf

Redakteur Kreis und Kommune

0711 66601-184

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