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Bürgermeisterin vor Gericht

Prozess gegen Naber: Urkundenfälschung oder bloß eine Korrektur?

Heike Naber, die Bürgermeisterin von Niederstetten, steht vor Gericht. Sie soll vor mehr als fünf Jahren ein Ratsprotokoll gefälscht haben. Sie selbst bestreitet das.
Zwei Personen sitzen an einem Tisch mit Aktenordnern und sprechen miteinander.

Heike Naber beim Prozess in Ellwangen im Gespräch mit ihrem Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer.

dpa/Stefan Puchner)

Ellwangen. War es nur eine kleine Korrektur eines Gemeinderatsprotokolls? Oder hat sich die amtierende Niederstettener Bürgermeisterin der Urkundenfälschung strafbar gemacht? Glaubt man Heike Naber, die auf der Anklagebank im prachtvollen Schwurgerichtssaal sitzt, verhandelt das Ellwanger Landgericht über die Verbesserung eines Fehlers. Die Staatsanwaltschaft sieht das völlig anders.

Diente die Aktion bloß zur Fehlervertuschung?

Sie wirft Naber vor, am 27. September 2019 einen Ratsbeschluss im Protokoll abgeändert zu haben. Dieser sah erst vor, dass sie den Kauf eines Grundstücks im Ortsteil Forbach-Zimmern nur verhandeln dürfte, über den Kauf wollte der Rat selbst entscheiden. Naber schrieb den Beschluss auf ihrem Rechner um und gab sich so die Berechtigung, das Geschäft im Volumen von rund 31 000 Euro ohne den Gemeinderat abzuschließen. Die Hauptsatzung erlaubte ihr damals nur Geschäfte bis 25 000 Euro, trotzdem hatte Naber den Kauf vollzogen.

Schon bei einer früheren Grundstückssache war es zum Eklat gekommen. Für über 300 000 Euro hatte sie einen Baumarkt eigenmächtig gekauft. Das hatte der Rat intern noch nachträglich gebilligt, Naber aber einen Verweis erteilt. Jetzt sah es nach einer weiteren Kompetenzüberschreitung aus, die laut Anklage durch die Abänderung vertuscht werden sollte.

Alle waren für den Grundstückskauf

Naber dagegen will den Willen der Räte umgesetzt haben. Diese erlaubten ihr Angebote bis 18 Euro je Quadratmeter, was sie einhielt. Das Grundstück war für den Weiterverkauf an einen örtlichen Gartenbaubetrieb bestimmt. Als das Gremium ein Jahr später darüber entschied, monierte keiner der Räte, so Naber.

Das bestätigten auch die damaligen Ratsmitglieder am Mittwoch im Zeugenstand: Alle waren für den Kauf. Allerdings wollten die Räte keinen Kaufbeschluss gefasst, sondern den Vorschlag zur Grundstücksverhandlung nur billigend zur Kenntnis genommen haben.

Dass Naber das Protokoll nachträglich auf ihrem Rechner geändert hat, ist unstrittig, ein IT-Protokoll bestätigt das. Wie die Änderung in die gebundene Sammlung der unterschriebenen Ratsprotokolle gelangte, blieb am ersten Verhandlungstag unklar.

Erinnerungslücken und Absprachen von Zeugen?

Naber will mit der damaligen Hauptamtsleiterin, die fürs Ratsprotokoll zuständig war, gemeinsam den Beschluss verbessert haben. Diese wies das zurück. Wer den Beschluss ins ausgefertigte Protokoll eingelegt hat, liegt weiter im Dunkeln. Erinnerungslücken, Hinweise auf Zeugenabsprachen und bei einer Mitarbeiterin auch der Unwille, die Chefin zu belasten, prägten die Aussagen. Am kommenden Freitag (23. Januar) soll das Urteil fallen.

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