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Stadt Friedrichshafen darf historische Halle abreißen

Das hängende Dach ist Markenzeichen der ZF-Arena in Friedrichshafen. Die Stadt darf den 60er-Jahre-Bau nun abreißen, trotz des Denkmalschutzes.
Katy Cuko)Friedrichshafen. Der Ratsbeschluss im Februar war einstimmig: Die ZF-Arena in Friedrichshafen soll einem Sportzentrum mit sechs Hallenteilen weichen. Die seit vier Jahren wegen Baumängeln aus Sicherheitsgründen geschlossene Großhalle muss für einen Neubau Platz machen, weil drei Dreifeldhallen für die Innenstadt-Schulen fehlen.
Doch ob das Landesdenkmalamt den Abriss der Messehalle genehmigt, war lange unklar. Nach der Schließung stufte die Behörde im Regierungspräsidium Stuttgart die Halle als Kulturdenkmal ein. An ihrer Erhaltung bestehe wegen ihres dokumentarischen und exemplarischen Wertes ein öffentliches Interesse.
Wie das Landesdenkmalamt feststellt, sei die Halle „eine ingenieurtechnische Meisterleistung der 1960er-Jahre“. In der Halle fanden von 1969 bis 2002 Messen statt. Ihre Deckenkonstruktion war die erste freitragende Gasbeton-Hängedach-Halle der Welt in dieser Größe. Nach dem Umzug der Messe auf ein neues Gelände war der Hallen-Architekt Josef Wund, der auch Thermen in Erding, Bad Wörishofen oder Titisee-Neustadt geplant hat, am Umbau der Halle zum Sportzentrum beteiligt. Dort spielte der VfB Friedrichshafen 20 Jahre in der Volleyball-Bundesliga.
Ein latentes Einsturzrisiko ist bereits seit 2020 bekannt
2020 stellten Bautechniker laut Stadt ein latentes Einsturzrisiko fest. Die Dachkonstruktion stuften sie als problematisch ein. Sie besteht aus 50 Meter langen, unter Spannung stehenden Spannstäben. Wo die Stäbe in die Querträger münden, wurde an den ummantelnden Rohren Rost festgestellt. Eine Dachsanierung wäre aber enorm aufwendig geworden. Weil die Fassade der mehr als 50 Jahre alten Halle ebenfalls schadhaft ist, schlug die Stadtverwaltung bereits 2020 den Abriss des Bauwerks vor.
Mit der Einstufung als Kulturdenkmal ein Jahr später war dieser zunächst vom Tisch. Der Status könne nur aufgehoben werden, „wenn ein Abbruchantrag genehmigt und vollzogen ist“, erklärte eine Sprecherin des RP Stuttgart. Das erlaube die Behörde in der Regel aber nur dann, wenn ein Denkmal ungenehmigt so stark verändert wurde, dass dadurch die Denkmaleigenschaft verloren gegangen ist. Oder, „wenn die Erhaltung des Denkmals wirtschaftlich unzumutbar“ sei. Die Erhaltungspflicht der Halle wird also nur aufgehoben, wenn Sanierung und Unterhalt zu teuer sind. Eine von der Stadt beauftragte Untersuchung ergab, dass die Sanierung samt Umbau der Arena etwa 60 Millionen Euro kosten würde.
Anfang Dezember kam die Genemigung
Mit dem Abrissbeschluss des Gemeinderats im Februar stellte die Stadt den Abrissantrag beim Landesdenkmalamt. Anfang Dezember kam die Genehmigung. „Wir freuen uns, dass wir eine Entscheidung und damit Klarheit zur ZF-Arena haben“, sagte OB Simon Blümcke (parteilos).
Doch die Denkmalschutzbehörde stellte strenge Auflagen. So wird eine umfassende Fotodokumentation des Gebäudebestands und der Schäden verlangt. Die Stadt muss die Dokumentation den Denkmalschutzbehörden überlassen. Außerdem sind Bauzeichnungen vom Bestand sowie von der Bauzeit inklusive Farbgebung anzufertigen. „Wir können nun die nächsten Schritte angehen, auch wenn diese aufgrund der Auflagen, vor allem aber auch wegen der besonderen Bauweise eine zeitaufwendige und komplexe Herausforderung werden“, so Blümcke.
Der Abbruch dürfte bei dieser Halle zur Herausforderung werden
Allein der Abbruch der Halle mit dem freitragenden Dach stellt eine besondere Herausforderung dar. „Das Gebäude steht unter Spannung, das macht den Abbruch zu einer technisch äußerst anspruchsvollen Aufgabe, die von Fachplanern begleitet werden muss“, erklärt Baubürgermeister Fabian Müller. Die Abbruchplanung und die notwendigen Fachgutachten müssen europaweit ausgeschrieben werden. Erst dann könne die Stadt einen baurechtlichen Abbruchantrag stellen. Ab Veröffentlichung der Ausschreibung dürfte es bis zu zwei Jahre dauern, bis die Arbeiten beginnen können.
Das will der Denkmalschutz erreichen
Der Denkmalschutz will originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild weitgehend erhalten. Eingriffe in die Substanz eines Kulturdenkmals müssen die Denkmalschutzbehörden daher erst genehmigen. Die Oberste Denkmalschutzbehörde, das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, entscheidet über alle Grundsatzfragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Höhere Denkmalschutzbehörde sind die Regierungspräsidien.