STUTTGART. In Baden-Württemberg müssen in mehreren Kommunen Autofahrer für ihren Anwohnerparkausweis deutlich mehr Geld bezahlen als bislang. Weitere Städte prüfen nach einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) diesen Schritt noch.
In Stuttgart gebe es noch keinen konkreten Vorschlag dafür, ebenso in Heilbronn. In Konstanz habe es zunächst den Vorstoß gegeben, die Jahresgebühr auf 240 Euro anzuheben, beschlossen worden seien nun 120 Euro, teilte die Organisation mit. In Pforzheim wurde der Vorschlag zurückgestellt.
Bisherige Obergrenze nicht mehr gültig
In Baden-Württemberg dürfen die Städte die Gebühren selber festlegen. Die neue Regelung gilt seit Juli 2021, wie die DUH mitteilte. Die bisherige Obergrenze in Höhe von 30,70 Euro pro Jahr sei damit nicht mehr gültig. In Freiburg wurden die Kosten per Satzung der Stadt Ende vergangenen Jahres von jährlich 30 auf in der Regel 360 Euro für einen Anwohnerparkausweis angehoben. Diese Regelung sei vorbildlich. Auch die Stadt Tübingen drehte an der Preisschraube.
In Mannheim zahlt der Autofahrer ab kommenden Jahr 63,75 Euro und ab 2024 dann 95,63 Euro. In Heidelberg sind 120 Euro und in Karlsruhe 180 Euro im Jahr fällig.
In Ulm werden 200 Euro verlangt und ab 2024 sollen es dann 300 Euro sein, wie aus der DUH-Erhebung weiter hervorging. In Reutlingen seien aktuell 120 Euro für einen Anwohnerparkausweis fällig. Auch zahlreiche kleinere Städte im Südwesten hätten von der Gebührenerhebung schon Gebrauch gemacht.
Im Sommer hatte der Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die vielfache Gebührenerhöhung auf in der Regel 360 Euro für einen Anwohnerparkausweis zurückgewiesen. Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass das Verhältnis von Leistung und Gebühren ausschlaggebend sei.
Sollen Kommunen die Gebühren für das Anwohnerparken anheben?
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