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Straßenbeleuchtung in Tübingen: Boris Palmer will nicht vor Gericht ziehen

Aus Energiespargründen wollte Tübingens OB Palmer die Straßenlaternen nachts ausschalten. Das Tübinger Regierungspräsidium hat die Anordnung des Rathauschefs per Weisung untersagt. Dies bestätigte Palmer auf Anfrage gegenüber dem Staatsanzeiger.
Nachts bleiben die Laternen in Tübingen an. dpa/Rolf Vennenbernd)

TÜBINGEN. Der Versuch des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer, durch das Abschalten von Straßenbeleuchtungen in der Nacht Energie zu sparen, ist gescheitert. Das Tübinger Regierungspräsidium hat die Anordnung des Rathauschefs per Weisung untersagt. Dies bestätigte Palmer auf Anfrage gegenüber dem Staatsanzeiger: „Es ist eine Weisung erfolgt, das Energiesparen zu beenden. Also schalten wir die Laternen wieder an.“

Palmer will gegen diese Entscheidung nicht rechtlich vorgehen. „Dazu ist der Streitwert zu gering“ , erklärte der Rathauschef. Er sei zwar der Auffassung, dass nicht Aufgabe des Regierungspräsidiums sei, in die Aufgaben der Kommunen „hineinzuregieren“, doch lohne sich ein Prozess nicht. Palmer: „Wegen der Straßenlaternen fange ich keinen Prozess an.“

Eine Sprecherin des Regierungspräsidiums erklärt zu dem Vorgang, es bestehe „eine Verpflichtung zur nächtlichen Beleuchtung bei Fußgängerüberwegen“. Diese sind der Knackpunkt – aus Sicherheitsgründen sollen die Zebrastreifen und Übergänge beleuchtet bleiben. Die Verpflichtungen dazu ergebe sich unmittelbar aus dem Straßenverkehrsrecht. Daher hat die Behörde entschieden, dass die nächtliche Beleuchtung an Fußgängerüberwegen wieder eingeschaltet werden muss.

Rafael Binkowski

Chefredakteur des Staatsanzeigers

0711 66601 - 293

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