STUTTGART. Einige der Pläne, um Ämter in der Kommunalpolitik attraktiver zu machen, setzen beim Kommunalwahlgesetz an. Aus Sicht des Gemeindetags bestehe hier kein grundsätzlicher Änderungsbedarf. Die dem Vernehmen nach geplanten Änderungen des Kommunalwahlrechts müssen daher sorgsam abgewogen und geprüft werden.
Wähler sollen ihren Willen in Gänze ausdrücken können
Zwei neue Ansätze in Bezug auf Bürgermeisterwahlen sehen der Gemeindetag und der Städtetag kritisch: Die geplan...
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