TÜBINGEN/MANNHEIM. Kommunen haben laut Grundgesetz ein Steuerfindungsrecht. Voraussetzung dafür ist, dass die Abgabe primär eine Lenkungsfunktion hat, sich nur auf den Ort beschränkt und nicht im Widerspruch zu übergeordnetem Recht steht.
Der Verwaltungsgerichtshof sieht gleich zwei dieser Punkte bei der Verpackungsteuer in Tübingen nicht gegeben. So stehe die Steuer im Widerspruch zum aktuellen Abfallrecht des Bundes – eine Begründung, mit der schon die Kasseler Verpackungsteuer, di...
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