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Erprobungsparagraf

Die Verwaltungsentlastung kommt nach und nach bei den Kommunen an

Mit inzwischen zahlreichen Erleichterungen will die Landesregierung Kommunen und Kreisen schnellere Entscheidungen ermöglichen: vom sogenannten Bauturbo über die Regelungsbefreiung bis zum Erprobungsparagrafen. Für deren Nutzung liegen erste Erkenntnisse und belastbare Zahlen vor.
Fünf Personen sitzen auf dem Boden, eine Frau zeigt etwas. Kinder schauen zu.

Mit dem Erprobungsparagrafen wurden die Anforderungen für die Kita-Betreuung herabgesetzt.

Imago/Thomas Gödde)

Stuttgart. Erfahrungen mit dem Erprobungsparagrafen für Kindertagesstätten und ihre Träger können schon seit 2023 gesammelt werden. Im Zusammenhang mit bürokratischen Herausforderungen an Kitas hat sich der Normenkontrollrat mit der bisherigen Anwendung befasst. Insgesamt seien nach der vorgelegten Statistik gut 500 Anträge eingegangen und 420 genehmigt worden. 39 sind in der Bearbeitung, 42 zurückgenommen, kein einziger ist abgelehnt.

Erfasst wurde auch die Trägerart. Aus den Kommunen kamen 194 Erleichterungswünsche, von kirchlichen Trägern 123 und von privaten Trägern 184. Aufschlussreich sind die Erkenntnisse zu den verlangten Abweichungen: In 381 Fällen ging es um den vereinfachten Einsatz von Zusatzkräften, in mehr als 150 um größere Gruppen oder mehr Kinder, die gemeinsam betreut werden, und in 14 um die räumlichen Voraussetzungen.

Verantwortlicher Umgang mit der Flexibilisierung

Der Gemeindetag interpretiert die Zahlen und den Umstand, dass bisher nur fünf Prozent der Kitas konkret aktiv geworden sind, als Beleg dafür, wie verantwortlich Kommunen mit der Flexibilisierungsmöglichkeit umgingen. Die Auswertung mache deutlich, sagt ein Sprecher auf Staatsanzeiger-Anfrage, dass die Träger der Einrichtungen mit großem Engagement versuchten, trotz des bestehenden Fachkräftemangels ein bedarfsgerechtes Kita-Angebot vorzuhalten.

Für das große Interesse der Städte und Gemeinden an entschlackten Vorgaben sprechen auch die Zahlen und die Geschwindigkeit, in der die neuen Chancen der Regulierungsbefreiung genutzt werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte nur einen Tag nach Inkrafttreten der Regelungsbefreiung im Oktober den ersten Antrag gestellt. Vom zuständigen Innenministerium ist er jetzt genehmigt: Im Haushaltsplan werden die Gesamtzahlen der Stellen und die Zahlen der tatsächlich besetzten Stellen für das Vorjahr nicht mehr angegeben. „Auf dem Papier“, appellierte Ralf Broß, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, nützten die neuen Möglichkeiten wenig. Also haben sich auch weitere 205 Städten und Gemeinden rasch auf den Weg gemacht. Die Möglichkeit sei „kein Freifahrtschein, sondern ein Werkzeug“, so Broß.

Die Landeshauptstadt will Vereinfachungen schnell nutzen

Ebenfalls nur wenige Tage nach der Verabschiedung durch den Landtag wurde ein gemeinsamer Antrag gestellt, um Landesförderprogramme zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. „Weg von aufwändigen Einzelbelegen und kleinteiligen Nachweispflichten, hin zu einem vertrauensbasierten Verfahren, das höchstens mit Stichprobenprüfungen auskommt“, lautete eine der Forderungen und ein Versprechen ist ebenfalls formuliert: „Wir öffnen den Raum für eine Verwaltung, die vertraut statt misstraut und die handelt, statt nur verwaltet.“

Aktuell sind zudem die Empfehlungen des Städtetags zu internen Abläufen zur Nutzung des neuen Bauturbos der Bundesregierung, die seit Ende November online stehen. Die Landeshauptstadt Stuttgart will als eine der ersten Großstädte bundesweit auch diese Vereinfachungen besonders schnell nutzen.

Verfahren zur Planänderung sollen vermieden werden

Bereits entwickelt ist eine Umsetzung mit dem Ziel, wie das Baurechtsamt mitteilt, „Projekte zügiger zu ermöglichen, ohne umfangreiche Planänderungsverfahren“. Gemeinden können künftig in mehreren vergleichbaren Fällen vom Bebauungsplan abweichen, wenn die Interessen von Nachbarn und Umwelt gewahrt bleiben.

Zunächst seien noch bis Ende 2030 die befristeten Sonderregelungen für Wohnbauprojekte zu nutzen, gerade wenn diese teilweise außerhalb der bisherigen Planvorgaben liegen.

Klar seien aber auch die Grenzen: „Nachbarschutz, Umwelt‐ und Naturschutz gelten weiterhin.“ Das werde für Stuttgart mit seinen vielen Flächen, die unter Landschafts‐ oder Artenschutz stehen, besonders relevant, weil „jede Genehmigung muss eine Umweltprüfung durchlaufen – etwa zu Versiegelung, Klima oder Artenschutz“.

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