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Fastnachtsumzüge

Wie sicher sind Fastnachtsumzüge?

Spätestens seit dem Brand eines Fastnachtswagens in Kehl wird wieder über die Sicherheitsauflagen bei Narrenumzügen diskutiert. Vom Verkehrsministerium wird derzeit ein entsprechender Wegweiser erstellt, um die Genehmigungsverfahren effizient zu gestalten, ohne die Sicherheit zu gefährden.

Auf dem Narrenumzug am vergangenen Sonntag fing ein Umzugswagen trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen Feuer, acht Personen wurden verletzt.

IMAGO/Einsatz-Report24)

Stuttgart/Kehl. Allein an diesem Wochenende sind auf der Plattform „Veranstaltungen Baden-Württemberg“ 88 Fastnachtsveranstaltungen gemeldet – vom Großen Narrensprung in Baienfurt bis zum Fasnet-Umzug in Höchenschwand mit „vielen Narrenzünften, Gruppen und Wagen und anschließendem Narrentreiben im Kursaal und in den Gaststätten im Ort“.

Sicherheit spielt bei allen Veranstaltungen eine Rolle. Die ist verstärkt in den Blickpunkt gerückt, nachdem am vergangenen Sonntag beim Narrenumzug in Kehl ein Umzugswagen der „Glottertäler Winzerbube“ Feuer gefangen hat und acht Personen verletzt wurden, eine davon schwer.

„Durch das beherzte Eingreifen der Ordner, Anwohner und Zuschauer vor Ort konnte Schlimmeres verhindert werden“, so die Veranstalter, der Förderverein Kehler Fastnacht (FKF). „Feuerwehr, DRK und Polizei waren sehr schnell am Unglücksort und hatten die Situation schnell unter Kontrolle.“

Vom Landkreis Karlsruhe gibt es ein Merkblatt zur Sicherheit

Zurzeit ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Straßenfastnacht erfordert von den Cliquen einiges an Organisation. Der Landkreis Karlsruhe etwa hat hierfür ein „Merkblatt für die sichere Durchführung von Fastnachtsumzügen“ erstellt. Doch eine einheitliche Regelung gibt es im Land dafür nicht. Eine Genehmigung hängt von der Art der Ereignisse und dem Eingriff in den öffentlichen Raum ab. Unterschiedliche Behörden können involviert sein: von der Straßenverkehrs- über die Umweltbehörde bis zum Ordnungs- oder Veterinäramt.

Nach Bränden: Soll es landesweite Regelungen für sichere Fastnachtsumzüge geben?
  • Nein 48%, 29 Stimmen
    29 Stimmen 48%
    29 Stimmen - 48% aller Stimmen
  • Ja 35%, 21 Stimme
    21 Stimme 35%
    21 Stimme - 35% aller Stimmen
  • Mir egal 17%, 10 Stimmen
    10 Stimmen 17%
    10 Stimmen - 17% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 60
9. Februar 2024 - 22. Februar 2024
Die Umfrage ist beendet.

Der Aufwand im Vorfeld eines Narrenumzugs ist für die Verantwortlichen groß – und, wie immer wieder beklagt wird, zu bürokratisch. Seit Januar gibt es eine Empfehlung des Landes, die es den Organisatoren für kleinere, gleichbleibende Veranstaltungen ermöglicht, einen Antrag gleich für mehrere Jahre zu stellen. Die Empfehlung soll ab 2025 gelten.

Vom Verkehrsministerium wird derzeit ein entsprechender Wegweiser erstellt, wie es im Januar in einer Pressemitteilung der Grünen-Fraktion hieß. Ziel ist es, dass „gleichzeitig die Genehmigungsverfahren der Fastnachtsveranstaltungen effizient gestaltet werden, ohne dabei die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden“.

Stadt Kehl hat die Auflagen detailliert aufgelistet

Was alles im Vorfeld eines Umzuges geklärt werden muss und im konkreten Fall vom Sonntag auch geschehen ist, hat die Stadt Kehl in einer Mitteilung aufgeführt. „In der Erlaubnis, welche die Stadt dem FKF erteilt hat, sind die Auflagen, die für diese Großveranstaltung zu erfüllen sind, detailliert aufgelistet“, heißt es da.

Über 30 Punkte finden sich dort: von der Verantwortung der Organisatoren für die Veranstaltung über die Pflicht, vorher die Strecke zu überprüfen bis zu Sicherungsmaßnahmen entlang der Strecke. Außerdem heißt es: „Die Fahrzeuge der Veranstaltungsteilnehmer müssen den Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) entsprechen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Fahrzeuge entsprechend zu überprüfen und Teilnehmer mit nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugen von der Teilnahme auszuschließen.“

Dass die Maßnahmen, bei aller Kritik an Aufwand und Bürokratie, greifen, hat sich trotz allem auch in Kehl erwiesen: Dort konnte schnell gehandelt werden.

Beate Mehlin

Korrektorat und freie Mitarbeiterin beim Staatsanzeiger

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