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Bei häuslicher Gewalt braucht es die Fußfessel

Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel (gestellte Szene).
dpa/Julian Stratenschulte)Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Opfer häuslicher Gewalt mit einer bundesweiten Regelung besser schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass Familiengerichte künftig die Täter verpflichten können, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Das ist ein überfälliger und richtiger Schritt.
Nähert sich der Täter, kann das Opfer gewarnt werden. Dies geschieht über ein Empfangsgerät. So soll sich das Opfer rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Hilfe suchen können. Zudem soll die Polizei automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter dem Opfer nähert. Der Gesetzentwurf orientiert sich an Spanien, wo Fußfesseln in Fällen häuslicher Gewalt seit 2009 eingesetzt werden. Seither ist kein Opfer mehr vom Täter getötet worden.
In Baden-Württemberg sind alle Fraktionen für den Einsatz der Fußfessel
Auch in Baden-Württemberg will man bei häuslicher Gewalt auf die Fußfessel setzen. Es wird derzeit geprüft, ob das Polizeigesetz verschärft wird, um Fußfesseln als Schutzmaßnahme auch außerhalb von Terrorfällen einsetzen zu können. Eingebracht hat den Entwurf die SPD-Fraktion. Alle Fraktionen im Landtag sprechen sich für die Fußfessel aus, auch wenn sie nicht das Allheilmittel ist.
Bisher erlaubt das Gesetz den Einsatz elektronischer Fußfesseln ausschließlich zur Verhinderung terroristischer Straftaten. Künftig könnte sie dann auch bei konkreten Gefahren durch Gewalttaten, Sexualdelikten oder Stalking zum Einsatz kommen, etwa bei Tätern mit Kontakt- und Annäherungsverbot, die sich dennoch ihren Opfern nähern.
Dass Bund und Land nach Wegen suchen, um Gewaltopfer besser zu schützen, ist zu begrüßen. Denn die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt werden, steigt erschreckend. Und die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein. Es ist wichtig, ins Handeln zu kommen, vor allem präventiv.
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