Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Kolumne: Justiert

Bei häuslicher Gewalt braucht es die Fußfessel

Das Bundesjustizministerium will Opfer häuslicher Gewalt mit einer bundesweiten Regelung besser schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass Familiengerichte künftig die Täter verpflichten können, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Auch in Baden-Württemberg prüft man die Änderung des Polizeigesetzes. 
Person trägt elektronische Fußfessel über Jeans und braunen Sneakers.

Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel (gestellte Szene).

dpa/Julian Stratenschulte)

Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Opfer häuslicher Gewalt mit einer bundesweiten Regelung besser schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass Familiengerichte künftig die Täter verpflichten können, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Das ist ein überfälliger und richtiger Schritt.

Nähert sich der Täter, kann das Opfer gewarnt werden. Dies geschieht über ein Empfangsgerät. So soll sich das Opfer rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Hilfe suchen können. Zudem soll die Polizei automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter dem Opfer nähert. Der Gesetzentwurf orientiert sich an Spanien, wo Fußfesseln in Fällen häuslicher Gewalt seit 2009 eingesetzt werden. Seither ist kein Opfer mehr vom Täter getötet worden.

In Baden-Württemberg sind alle Fraktionen für den Einsatz der Fußfessel

Auch in Baden-Württemberg will man bei häuslicher Gewalt auf die Fußfessel setzen. Es wird derzeit geprüft, ob das Polizeigesetz verschärft wird, um Fußfesseln als Schutzmaßnahme auch außerhalb von Terrorfällen einsetzen zu können. Eingebracht hat den Entwurf die SPD-Fraktion. Alle Fraktionen im Landtag sprechen sich für die Fußfessel aus, auch wenn sie nicht das Allheilmittel ist.

Bisher erlaubt das Gesetz den Einsatz elektronischer Fußfesseln ausschließlich zur Verhinderung terroristischer Straftaten. Künftig könnte sie dann auch bei konkreten Gefahren durch Gewalttaten, Sexualdelikten oder Stalking zum Einsatz kommen, etwa bei Tätern mit Kontakt- und Annäherungsverbot, die sich dennoch ihren Opfern nähern.

Dass Bund und Land nach Wegen suchen, um Gewaltopfer besser zu schützen, ist zu begrüßen. Denn die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt werden, steigt erschreckend. Und die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein. Es ist wichtig, ins Handeln zu kommen, vor allem präventiv.

Mehr zum Thema:

Dreh- und Angelpunkte im künftigen Opferschutzgefüge | Staatsanzeiger BW

Grünen-Abgeordnete Tuncer spricht sich für Fußfessel aus | Staatsanzeiger BW

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 199 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch