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Debatten im Landtag

Landtag debattiert Transparenzgesetz für Abgeordnete

Der gläserne Abgeordnete – das ist das Ziel des Transparenzgesetzes, das am Mittwoch erstmals im Landtag beraten wurde. Während Grüne, CDU und SPD dafür sind, geht der Entwurf FDP und zu weit. Sie waren davor, Menschen aus der freien Wirtschaft zu verschrecken.

In die Maskenaffäre waren vor allem Politiker von CDU und CSU verwickelt.

dpa/Daniel Karmann)

Stuttgart. Was lange währt, wird endlich gut?! Oder ist die Tatsache, dass der Landtag von Baden-Württemberg für sein Transparenzgesetz zwölf Jahre brauchte, eher der Ausweis dessen, dass sich die Abgeordneten nicht gerne in die Karten schauen lassen? 2013, so erinnerte der SPD-Innenexperte Sascha Binder am Mittwoch im Landtag, habe er darüber die ersten Gespräche geführt – mit Uli Sckerl, dem 2022 verstorbenen Grünen-Abgeordneten.

„Das ist nicht unbedingt Baden-Württemberg-Tempo“, monierte Binder, der aber ansonsten nichts am Gesetzentwurf auszusetzen hatte. Kein Wunder, war die SPD doch an dessen Entstehung beteiligt. Wie auch die Grünen und die CDU. Nur die FDP war ausgestiegen. Die AfD war wie üblich nicht gefragt worden.

Jochen Haußmann begründete für die Liberalen, warum sie den Anzeige- und Transparenzvorschriften, die sich an den Regelungen des Bundestags orientieren, nicht zustimmen. „Für uns ist die Vielfalt der beruflichen Herkunft der Abgeordneten elementar.“

Doch diese könne nur gewahrt werden, wenn Menschen, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, auf eine Kandidatur verzichten, weil sie keine Nachteile erleiden wollen. Diese könnten zum Beispiel darin bestehen, dass ein Wettbewerber Kenntnisse erlangt, die ihm sonst verborgen geblieben wären.

Bestimmte Berufe könnten Probleme für die Geschäftstätigkeit bekommen, selbst wenn der Abgeordnete wegen seines Mandats die Tätigkeit gar nicht wahrnimmt. Dies könne doch nicht das Ziel sein. „Für Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung“, sagte Haußmann und dass er sich wünschen würde, dass die Regelungen überarbeitet werden, zumal sich im Bundestag gezeigt habe, dass sie mit einem erheblichen Aufwand verbunden seien.

AfD fürchtet, dass sie von anderen Parteien sanktioniert wird

Rüdiger Klos (AfD) warnte davor, Abgeordnete unter Generalverdacht zu stellen. Politische Integrität erwachse nicht durch Verbote, sondern aus Überzeugung. Sanktionen müssten der Judikative vorbehalten bleiben. Ansonsten verhänge eine Partei eine Sanktion über eine andere. „Wir haben unsere Erfahrungen gemacht.“

Ihr ganz eigenen Erfahrungen hat die CDU gemacht, und ihr Landtagsabgeordnete Andreas Deuschle sprach dies auch aus. Dass diese Regelungen notwendig werden, habe damit zu tun, dass Abgeordnete anderer Parlamente „diese Frage sehr eigenwillig, um nicht zu sagen sehr eigennützig interpretiert und beantwortet haben“. Und dass „im Zusammenhang mit der sogenannten Maskenaffäre vor allem auch Politiker meiner Partei betroffen hat, beschämt mich, beschämt uns, die CDU-Landtagsfraktion, bis heute“.

Gleichzeitig erinnerte Deuschle daran, dass die Abgeordnetentätigkeit für viele Menschen nur eine Etappe in ihrem Leben ist. Und dass es darum geht, den Kontakt zur Lebenswirklichkeit nicht zu verlieren, auch um sich die politische Unabhängigkeit zu bewahren. Der Leitsatz der CDU laute, „nichts zu verbergen, aber auch nicht zu viel verbieten“.

Daniel Lede Abal (Grüne) hob hervor, „dass schon der Anschein oder auch der Verdacht, dass Abgeordnete das Mandat dazu gebrauchen könnten, eigene finanzielle Interessen zu verfolgen, das Vertrauen in Politik untergräbt“. Abgeordneten seien Nebentätigkeiten nicht generell untersagt, genauso wenig die Beteiligung an Unternehmen oder an Organisationen. Verboten sei dagegen die Annahme von Geldspenden für die politische Tätigkeit wie auch Lobbytätigkeiten im Zusammenhang mit dem Mandat.

SPD: Wenn Einkünfte über Diäten liegen, muss alles auf den Tisch

SPD-Innenexperte Sascha Binder machte klar, dass für die Offenlegungsregeln Stufen gelten sollen. Und dass auf Heller und Pfennig alles benannt werden müsse, wenn die Einkünfte deutlich über den Diäten lägen. Es sei richtig, Dinge gar nicht zuzulassen, etwa wenn es um Geschäftsbeziehungen geht, die aufgrund des Mandats entstanden seien.

Er kenne die Argumente der Kritiker. Das Abgeordnetenmandat würde unattraktiv, wenn man Nebeneinkünfte offenlegen und vielleicht das eine oder andere nicht mehr machen dürfe. „Ja, das ist so.“ Doch Abgeordneter sei kein Beruf wie jeder andere. „Wir sind alle Mitglieder in einem Verfassungsorgan.“ Außerdem müssten künftige Abgeordnete wissen, was auf sie zukommt, denn das Gesetz soll erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten.

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