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Datenschutzbeauftragter Keber fordert mehr Transparenz
Stuttgart. Die Verwaltungen haben aus Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nachholbedarf bei der Transparenz. Baden-Württemberg liege im Bundesvergleich im hinteren Bereich. „Wir müssen schauen, dass wir hier aufholen“, sagte Tobias Keber am Donnerstag in Stuttgart.
Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz können Bürger bestimmte Informationen bei staatlichen Stellen abfragen. Aus Sicht von Keber reicht das nicht aus. „Transparenz ist mehr als Informationsfreiheit: Bei Transparenz stelle ich bestimmte Informationen, von denen ich davon ausgehen muss, dass sie interessant sind, proaktiv auf einem Portal zur Verfügung“, sagte er.
In Hamburg gibt es ein Portal, auf dem Bürger Informationen einsehen können
In Hamburg gebe es bereits ein entsprechendes Portal. Kebers Amtsvorgänger Stefan Brink hatte 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt und angemahnt, das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz müsse zügig zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Das ist auch im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung festgeschrieben.
Kommunalverbände hatten den Vorstoß damals zurückgewiesen und vor erheblichem Verwaltungsaufwand gewarnt. Dafür habe er grundsätzlich Verständnis, sagte Keber. Die Kommunen hätten eine hohe Arbeitslast. Ein Transparenzportal könne aber auch entlasten. Wenn Kommunen eine Information einmal zur Verfügung gestellt hätten in dieser Transparenz, „dann wird sie halt nicht noch zehnmal nachgefragt“. (lsw)
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