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Der Naturschutz droht unter die Räder zu kommen

Der Autobahnbau soll als überragendes öffentliches Interesse gelten ‒ mit Auswirkungen auf Eidechsen und Co.
AdobeFirefly/AI generiertes Bild)Stuttgart. Das Bundeskabinett hat kurz vor Weihnachten noch den Entwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Das Ziel: Genehmigungen für den Bau von Straßen und Brücken, von Schienenprojekten und Wasserstraßen, aber auch von LKW-Parkplätzen sollen deutlich schneller als bisher vorliegen. Während der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) von der Bauwirtschaft positiv aufgenommen wurde, hagelt es Kritik von den Umweltschutzverbänden ‒ auch aus Baden-Württemberg.
„Das ist ein Generalangriff auf den Naturschutz“, sagt der Landeschef des Naturschutzbunds (NABU), Johannes Enssle. Unter dem Vorwand von Planungsbeschleunigung und Bürokratieabbau werde wirklich geholzt.
Widerspruch hat bei Rodung keine aufschiebende Wirkung
Enssle macht das an einem Beispiel deutlich: So hat ein Widerspruch gegen das Roden einer Streuobstwiese bislang aufschiebende Wirkung. Künftig soll das nicht mehr so sein. Wenn ein Gericht dann ein halbes Jahr später entscheidet, dass die Streuobstwiese nicht abgeholzt werden darf, sind die Bäume gefällt.
Auch Beteiligungsrechte sollen mit dem neuen Gesetz erschwert werden, wie Silvia Pilarsky-Grosch sagt. Sie ist die Landesvorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND). Zugleich fürchtet sie künftig auch Eingriffe in geschützte Gebiete, wie etwa Vogelschutzgebiete oder Biotope. Auch Umweltverträglichkeitsprüfungen würden de facto für viele Verfahren abgeschafft.
Ein weiterer Kritikpunkt der Umweltschützer ist, dass Eingriffe in die Natur nicht mehr ausgeglichen werden müssen. Stattdessen wird der Ausgleich nur finanziell geregelt. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte bereits erklärt, dass das Geld an sein Ministerium gehe, und damit gezielt Flächen für Naturschutzgebiete aufgekauft werden sollten.
Naturschützer sehen Probleme, Flächen zu finden
Grundsätzlich müsse es nicht schlecht sein, wenn statt vieler kleiner Maßnahmen künftig große Kompensationsmaßnahmen umgesetzt würden, räumt Enssle ein, etwa Moore renaturiert würden. Doch noch liegt das dazu notwendige Naturflächenbedarfsgesetz nicht vor.
Und klar ist auch: Geld allein wird nicht ausreichen. Man braucht auch Flächen dafür. Und die sind nicht einfach zu bekommen. Und noch viel weniger, wenn, wie etwa in Hessen, das Vorkaufsrecht für den Naturschutz gekippt wird. Pilarsky-Grosch berichtet am Beispiel der Stiftung Naturschutzfonds davon, wie schwierig es bereits heute sei, gute Projekte zu finden, für die das Ersatzgeld ‒ was bereits heute bei einzelnen Baumaßnahmen gezahlt wird – ausgegeben werden kann. „Das wird sich noch verschärfen“, ist die BUND-Landesvorsitzende überzeugt.
„Naturschutz bleibt wichtig, aber er kann jetzt nicht mehr durch endlose Verfahren dringend notwendige Maßnahmen blockieren“, sagt hingegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Indes gibt es bereits Verbände, die das verfassungsrechtlich prüfen wollen.
Und in jedem Fall hoffen viele Umwelt- und Naturschutzverbände nun auf die Aussage, die einst der SPD-Politiker Peter Struck machte: „Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es eingebracht worden ist.“