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Der Opferschutz muss weiter gestärkt werden

Die Stärkung des Opferschutzes durch das Land ist ein wichtiges Signal.
imago/Thomas Trutschel)Die Stärkung des Opferschutzes durch das Land ist ein wichtiges Signal. Geht es in der Öffentlichkeit und auch in den Medien doch meist um das Strafmaß für die Täter. „Opferschutz ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats“, sagt auch Justizministerin Marion Gentges (CDU) . Und so ist es zu begrüßen, dass es nun auch bei den Staatsanwaltschaften Opferschutzbeauftragte geben soll.
Sie sollen den Opferschutz auf regionaler Ebene koordinieren und damit die justizinterne Optimierung gewährleisten. Doch während das Land den Opferschutz stärkt, gerade eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat, bricht auf Bundesebene Unterstützung weg: Das Fortbestehen des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) steht auf der Kippe, weil im Bundeshaushalt nicht genug Geld dafür bereitsteht. Rund 36.000 Betroffene haben laut dem zuständigen Bundesfamilienministerium bisher einen Antrag gestellt, ausgezahlt wurden 165,2 Millionen Euro. Doch im Frühjahr war bekannt geworden, dass der Fonds auslaufen soll.
Ein Schritt vor und ein Schritt zurück
Begründet wurde dies mit einer Prüfung des Bundesrechnungshofs. Der hatte moniert, der Fonds verstoße gegen Haushaltsrecht. Die schwarz-rote Regierung hat im Koalitionsvertrag dann festgehalten: „Den Fonds sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort.“
Die Geschäftsstelle des Fonds teilte jedoch mit, dass ab dem 19. März 2025 eingegangene Erstanträge nicht mehr berücksichtigt werden könnten, weil die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel nicht ausreichten. Ein Schritt vor und ein Schritt zurück. Das kann und sollte nicht das Verständnis von Opferschutz im Sinne des Rechtsstaats sein.