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Die Verfassungstreue beim Juristennachwuchs einheitlich abfragen

Seit Anfang Oktober müssen Nachwuchskräfte, die Richter, Staatsanwalt oder Anwalt werden wollen eine Bekundung zur Verfassungstreue abgeben.
dpa/Jens Ressing)Wie die Justiz vor Verfassungsfeinden schützen? Eine Frage, die derzeit viele umtreibt. Bereits im Mai haben sich damit auch die Oberlandesgerichte (OLG) und der Bundesgerichtshof bei ihrer Jahrestagung beschäftigt. Da ging es um die Verfassungstreue des juristischen Nachwuchses. In Baden-Württemberg hat man daraus Schlüsse gezogen: Seit Anfang Oktober müssen Nachwuchskräfte, die Richter, Staatsanwalt oder Anwalt werden wollen, also in den juristischen Vorbereitungsdienst möchten, eine Bekundung zur Verfassungstreue abgeben. Auch Nordrhein-Westfalen hat dies eingeführt, in anderen Bundesländern wird das schon länger so gehandhabt.
Andreas Singer fordert rasches Handeln vom Gesetzgeber
Eine gesetzliche Regelung aber gibt es nicht. Diese wäre aber folgerichtig. Und so forderte Andreas Singer, der Präsident des OLG Stuttgart, im ARD-Podcast „Die Justizreporter*innen“ nachvollziehbarerweise, den Brandstiftern nicht das Zündholz in die Hand zu geben. „Im Referendariat bilden wir den Rechtsstaat von morgen heran.“ Und er mahnt, nicht diejenigen auszubilden, die das Land, den Rechtsstaat und gemeinsame Werte zerstören wollen.
Er wünscht sich, dass der Gesetzgeber schnell handelt, „weil es keinesfalls überzeugen kann, wenn eben das Referendariat in einem Land abgelehnt wird und im anderen dann gemacht wird. Das Ergebnis bleibt das gleiche“, sagt er im Podcast weiter. Der Extremist werde Rechtsanwalt und auch Rechtsanwälte sollten auf der Grundlage unseres Grundgesetzes agieren. Und so müssen sich die Bewerber für ein Referendariat im Südwesten jetzt zwar zur Verfassung bekennen. Im Gesetz ist aber noch nicht klar geregelt, dass Verfassungsfeinde abgelehnt werden können. Dies wäre aber zweifelsfrei nötig.