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Ein fragwürdiges Vorhaben der Bundesregierung

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit regt sich bundesweit Protest gegen ein Vorhaben der Bundesregierung. Die will sozialrechtliche Bereiche wie die Kinder- und Jugendhilfe in die Zuständigkeit der Sozialgerichte überführen.
dpa/CHROMORANGE/Udo Herrmann)Die Bundesregierung will die sozialrechtlichen Rechtsgebiete Wohngeld, Bafög, Unterhaltsvorschuss sowie die Kinder- und Jugendhilfe in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit überführen. So steht es im Koalitionsvertrag. Dagegen regt sich Protest. Verständlicherweise. Denn das Vorhaben der Bundesregierung würde vor allem eines mit sich bringen: Bewährte und funktionierende Strukturen würden zerschlagen, vorhandene Expertise verspielt.
Verband rechnet mit erheblichen personellen und finanziellen Folgen
Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter weist darauf hin, dass dies erhebliche personelle und finanzielle Folgen hätte, weil sowohl bei Behörden als auch bei Gerichten ein großer bürokratischer Umstellungs- und Einarbeitungsaufwand anfallen würde. Das Fachwissen müsste in der Sozialgerichtsbarkeit komplett neu aufgebaut werden.
Es ist nicht verwunderlich, dass sich die Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte der Länder und des Bundesverwaltungsgerichts gegen das Vorhaben aussprechen. Denn die Zuständigkeitsverlagerung ist nicht unbedingt sachgerecht. Es gibt viele Gründe dafür, dass Vorhaben von Schwarz-Rot infrage zu stellen. Es bleibt zu hoffen, dass Berlin darüber noch einmal gründlich nachdenkt. Weil: „Never change a running system.“ Gerade in Zeiten wie diesen.
„Die Diskussionen nicht zu aufgeregt führen“ | Staatsanzeiger BW