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Förderung

GEW kritisiert fehlende Standards bei Ganztagsbetreuung

Zukünftig haben Eltern ein Recht darauf, dass ihre Schulkinder ganztägig betreut werden. Die GEW Baden-Württemberg bemängelt fehlende Standards.
Große Fahne mit der Aufschrift "GEW, Stadtverband Frankfurt" vor Wolkenkratzer.

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung wächst der Betreuungsbedarf an Grundschulen. Die GEW Baden-Württemberg fordert klare Vorgaben für Personal, Beteiligung und Kinderschutz.

dpa/Matias Basualdo)

Stuttgart. Die Bildungsgewerkschaft GEW Baden-Württemberg kritisiert fehlende Regelungen bei der Ganztagsförderung von Kindern. „Für einen Großteil der Angebote in Baden-Württemberg, die dieses Jahr an den Start gehen, gibt es keine Vorgaben zu einem Fachkraft-Kind-Schlüssel, Beteiligungsstrukturen oder präventivem Kinderschutz“, teilte die GEW am Freitag mit. Die GEW sieht die Landesregierung in der Pflicht, die notwendigen Rahmenbedingungen schnellstmöglich zu garantieren.

Rechtsanspruch startet schrittweise mit den ersten Klassen

Am Samstag (1. August) tritt ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in Kraft. Demzufolge haben Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Tagen in der Woche – und das in 48 von 52 Wochen im Jahr, somit auch in den Ferien.

Der Rechtsanspruch erfolgt aufwachsend und beginnt im Südwesten im Schuljahr 2026/27 für etwa 115.000 Kinder der ersten Klasse. Die Bildungsgewerkschaft GEW vertritt in Baden-Württemberg den Angaben zufolge 51.000 Mitglieder aus allen Bildungsbereichen. (epd)

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