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Ermittlungen gegen Politikerin

Goebbels-Zitat als Klingelton? Politikerin tritt aus AfD aus

Ein Goebbels-Zitat als Handyton? Nach einem Vorfall während einer Gremiensitzung in Böblingen zieht eine AfD-Kommunalpolitikerin auf Druck der Partei die Konsequenzen.

Nach der Affäre um einen Klingelton mit einem Goebbels-Zitat hat eine AfD-Gemeinderätin aus Böblingen die Partei verlassen. Zuvor war ihr Ausschluss beschlossen worden, die Staatsanwaltschaft prüft den Fall.

dpa/Marco Bader)

Böblingen. Eine AfD-Gemeinderätin aus Böblingen soll ein Zitat des nationalsozialistischen Propagandaministers Joseph Goebbels als Klingelton verwendet haben – nun hat sie nach Angaben der AfD die Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen und die Partei verlassen. Zuvor sei der Parteiausschluss beschlossen worden, sagte der Vorsitzende der AfD Böblingen und Landesvorsitzende der Partei in Baden-Württemberg, Markus Frohnmaier.

„Im vorliegenden Fall sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass das betreffende Verhalten unserem öffentlichen Ansehen erheblichen Schaden zugefügt hat“, sagte er. Die Partei habe „ein klares Signal für die Einhaltung unserer Grundsätze und Werte“ setzen wollen. Der Austritt der früheren Parteifreundin sei „ein folgerichtiger Schritt“. Sie müsse nun auch ihr Mandat im Gemeinderat niederlegen, forderte Frohnmaier.

Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet

Nach einem Vorfall in einer Gremiensitzung hatte die Stadt nach eigenen Angaben Strafanzeige bei der Polizei Böblingen gestellt. Es bestehe der Verdacht auf einen Bezug zu nationalsozialistischer Propaganda, sagte ein Sprecher. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Die ehrenamtliche Kommunalpolitikerin reagierte bislang nicht auf dpa-Anfragen. Auf Nachfrage der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“ hat sie eingeräumt, ein Zitat von Joseph Goebbels, dem sogenannten Reichspropagandaminister der Nationalsozialisten, als Klingelton auf ihrem Handy zu haben.

Zitat ist nicht automatisch strafbar

Die Verwendung eines solchen Zitats ist nicht automatisch strafbar. Das bloße Zitieren fällt in der Regel unter die Meinungsfreiheit. In bestimmten Fällen kann das Zitat aber juristisch geahndet werden. (dpa/lsw)

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