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Aus dem Bundesrat

Hagel ist Vorsitzender des Europaausschusses

Neuer Vorsitz für Baden-Württemberg im Bundesrat: Europaminister Manuel Hagel (CDU) übernimmt den Vorsitz des Europaausschusses. Zudem üben die Länder deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Und: Der Bundesrat will den kommerziellen Handel mit Nachlässen von NS-Opfern künftig verbieten. Was die Beschlüsse und Debatten für Bund und Länder bedeuten.
Zwei Männer in Anzügen sitzen, Schild "Baden-Württemberg 6" sichtbar.

Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen, l), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, nimmt neben seinem Stellvertreter Manuel Hagel (CDU) an der Sitzung im Bundesrat teil.

dpa/Michael Kappeler)

Hagel ist Vorsitzender des Europaausschusses

Baden-Württembergs Europaminister Manuel Hagel (CDU) ist Vorsitzender des Europaausschusses des Bundesrats. Seine Wahl durch die Länderkammer am vergangenen Freitag war eine Formalie, da das Land traditionell den Vorsitz im Europaausschuss innehat. Allerdings wurde diese Funktion in den vergangenen Jahren von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und nicht von einem Vertreter des Koalitionspartners ausgeübt.

[Drucksache 311/26, Wahl]

Länder üben Kritik an GKV-Stabilisierung

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme deutliche Kritik am von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geübt. Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand (Grüne) kritisierte eine unzureichende Beteiligung des Bundes: „Seit Jahren werden die Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Grundsicherungsbeziehern nur zu rund einem Drittel vom Bund ausgeglichen.“ Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssten aber aus Steuermitteln finanziert werden. Sie dürften nicht einseitig den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) stellte sich an die Seite von Pharmakonzernen: „Wer Investitionen, Forschung und Produktion im Land halten will, muss für verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen sorgen.“

[Drucksache 256/26, Beschluss]

Kein Handel mit NS-Nachlässen

Auf Antrag von Nordrhein-Westfalen will der Bundesrat den kommerziellen Handel mit Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Dazu zählten amtliche Dokumente, Briefe und Tagebücher ebenso wie persönliche Gegenstände wie Kleidungsstücke, die mit einem Judenstern versehen sind. Kaufverträge sollen künftig nichtig sein, Verstöße mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Hintergrund ist, dass das Andenken der im Nationalsozialismus verfolgten Menschen aus Sicht der Länder beim Verkauf der Gegenstände regelmäßig rein kommerziellen Interessen untergeordnet werde.

[Drucksache 248/26, Beschluss]

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