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Nachgehakt: Zivile Verteidigung

Helfer und Bürger sollen vorbereitet werden 

Kriegerische Bedrohung schien mit Ende des Ost-West-Konflikts Geschichte zu sein. Schutzbunker verfielen, Sirenen wurden abgebaut, Hilfskrankenhäuser abgerissen und die Bevölkerung nicht mehr vorbereitet. Die Zivile Verteidigung hatte allem Anschein nach ausgedient. Das soll sich nun wieder ändern.

Was Feuerwehren im Verteidigungsfall leisten können müssen, ist im Landeskatastrophenschutzgesetz geregelt.

Daniela Haußmann)
Wie sind Bund und Länder in der Zivilen Verteidigung aufgestellt?

Seit dem Warntag 2020, der Pandemie und der Flutkatastrophe im Ahrtal erhärtet sich der Eindruck, dass Deutschland zivil nur bedingt in der Lage ist, Gefahren abzuwehren. Gerade der Ukrainekrieg, der nun zwei Jahre andauert, zeige, wie schwach die Zivile Verteidigung und die Teilaufgabe des Zivilschutzes aufgrund eines jahrzehntelangen Dornröschenschlafs aufgestellt sei. So steht es in dem vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herausgegebenen Heft „Bevölkerungsschutz“. Doch hätten Bund und Länder erkannt, dass das Krisenmanagement gestärkt werden müsse.

Was heißt Zivilschutz?

Laut Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) hat der Zivilschutz die Aufgabe die Bevölkerung, deren Wohn- und Arbeitsstätten sowie kritische Infrastrukturen mit nicht-militärischen Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen zu schützen. Bei kritischen Infrastrukturen handelt es sich um Dienstleistungs- und Versorgungssysteme die für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft und für die Lebensgrundlagen der Bevölkerung von Bedeutung sind.

Wer ist für die Aufgaben zuständig?

Zuständig für den Zivilschutz ist der Bund. Laut Innenministerium (IM) Baden-Württemberg führen Länder und Kommunen Zivilschutzaufgaben im Rahmen der Bundesaufgabenverwaltung aus. Dafür stelle der Bund Mittel und technische Ressourcen bereit, die in die Katastrophenvorsorge und die Gefahrenabwehr, wie Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung, integriert werden.

Sind Konzepte aus dem Katastrophenschutz übertragbar?

Das Ehrenamt ist der Tragpfeiler dieses Hilfeleistungssystems, das Berufskräfte verstärken. Neben Rettungsdienst und Technischem Hilfswerk, stehen vor allem die kommunalen Feuerwehren für die Gefahrenabwehr parat. So auch in Dettingen (Landkreis Esslingen), wo Kommandant Jürgen Holder die 6200-Einwohner-Gemeinde seit 20 Jahren fit für Notlagen macht. Krieg war nie ein Thema, doch lassen sich Konzepte etwa zur Evakuierung, Notunterbringung und -versorgung übertragen.

Lassen sich Bürger einbinden?

„Wie im ZSKG vorgesehen informieren wir die Bevölkerung regelmäßig in Kindergarten, Schule, Vereinen und im Amtsblatt über Selbstvorsorge, Selbsthilfe, Notfalltreffpunkte und das richtige Verhalten in Krisenlagen“, sagt Holder. Er will Vereine entsprechend ihrer Kompetenzen mehr ins Krisenmanagement einbinden, etwa um Behelfsküchen aufzubauen, zu kochen oder Decken zu verteilen.

Sind Freiwillige Wehren für die Hilfeleistung im Kriegsfall ausgebildet?

Das Landeskatastrophenschutzgesetz macht laut IM Vorgaben für die Leistungsfähigkeit von Feuerwehren im Verteidigungsfall. Spezialfälle der Brandbekämpfung, besondere Gefahren und die Menschenrettung seien Teil der Grundausbildung. Auch wenn der Brand- und Katastrophenschutz für die Aufgaben der Gefahrenabwehr gut gerüstet sei, sind für Lutz Berkling mehr Gelder nötig, um im Zivil- und Katastrophenschutz vorhandene Kompetenzen zu stärken und überörtliche Einsatzmittel zunehmend auf- und auszubauen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung der Innenministerkonferenz kritisiert, dass keine Mittel aus dem 100 Milliarden großen Sondervermögen der Bundeswehr bereitgestellt wurden.

Brauchen Feuerwehrleute Informationen über Kampfmittel?

Peter Schmiedtchen, Experte für Gefahrenabwehr an der Hochschule Magdeburg-Stendal hält das für sinnvoll. Kampfmittel können gefährliche Stoffe wie weißen Phosphor enthalten, der bei Kontakt mit Luftsauerstoff in Brand gerät. Das Feuer lässt sich nur mit Sand oder speziellen Feuerlöschern bekämpfen. Wasser ist nutzlos, da sich der Stoff nach dem Trocknen selbst entzündet, zudem entsteht ätzende Phosphorsäure. Für eine erfolgreiche Brandbekämpfung, technische Hilfe und den Eigenschutz sei es nötig Informationen über Kampfmittel, deren Wirkung, passende Einsatztaktiken und Löschmittel in Lehrgänge zu integrieren.

Mehr zum Thema: Innenminister Thomas Strobl im Interview: „Wir müssen resilienter werden“ | Staatsanzeiger BW

Katastrophenschutz spielt auch an Schulen wieder eine Rolle

Alle Feuerwehrleute sind im Dienst unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz greift in Friedens- und auch Kriegszeiten wie Baden-Württembergs Innenministerium mit Verweis auf das Landeskatastrophenschutzgesetz mitteilt. Gemeinsam mit dem Kultusministerium hat es 2023 das Projekt „Katastrophenschutz an Schulen“ gestartet, das Kindern und Jugendlichen Basiswissen für Notlagen wie Hochwasser, Sturm oder einen längeren Stromausfall vermittelt.

Die Feuerwehr bei der Arbeit.
Daniela Haußmann

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