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Kein begleitetes Trinken für Jugendliche

Alkohol kann die Gehirnentwicklung bei Jugendlichen stören.
dpa/Luigi Innamorati/Sintesi)Bundeshaushalt für 2025 und Sondervermögen beschlossen
Im Bund endet die vorläufige Haushaltsführung: Bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin billigte der Bundesrat das diesjährige Haushaltsgesetz, das rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten kann. Es konnte wegen des Auseinanderbrechens der Ampel und den anschließenden Neuwahlen des Bundestags nicht früher verabschiedet werden. Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von gut fünf Prozent gegenüber 2024. Die Neuverschuldung steigt ohne Sondervermögen auf knapp 82 Milliarden Euro. Zudem billigte die Länderkammer auch das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, das ein Volumen von 500 Milliarden Euro hat, aus dem 100 Milliarden in die Länder fließen sollen.
(Drucksachen 492/25, 494/25, Beschlüsse)
Diskriminierungsverbot im Grundgesetz soll erweitert werden
Es kommt selten vor, ist aber möglich: Mit einer Gesetzesinitiative will der Bundesrat das Grundgesetz ändern. Dort soll künftig auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität eines Menschen verboten werden. Dazu soll die Liste der Diskriminierungsverbote in Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand etwa wegen seines Geschlechts, seiner Sprache oder seines Glaubens benachteiligt werden darf, erweitert werden.
(Drucksache 313/25, Beschluss)
Kein Alkohol für Jugendliche vor dem 16. Lebenjahr
Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung am 26. September eine Entschließung gefasst, um eine Ausnahme im Jugendschutzgesetz zu streichen. Sie erlaubt 14- und 15-jährigen Jugendlichen das Trinken von Alkohol, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen sorgeberechtigten Person sind. Früher Alkoholkonsum könne die Gehirnentwicklung stören, die kognitive Leistung beeinträchtigen und das Risiko für spätere Suchtverhalten deutlich erhöhen.
(Drucksache 447/19, Entschließung)
Bundeswehr: Länder warnen vor Nachteilen für Mittelstand
Das neue Beschaffungsrecht der Bundeswehr könnte den Mittelstand gefährden. Davor warnt der Bundesrat in einer Entschließung: Um die Modernisierung vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu beschleunigen, hatte der Bund einen Verzicht auf die Losvergabe und die Ausweitung der Direktvergabe eingeführt. Das könne kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zum Verteidigungssektor erschweren, so die Länder. Das kritisiert auch die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).
(Drucksache 377/25, Entschließung)