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Länderfinanzausgleich

Kritik an Androhung von Finanzsanktionen für Sachsen-Anhalt

Sollte Sachsen-Anhalt Geld aus dem Länderfinanzausgleich gestrichen werden, wenn die AfD dort an die Macht käme und sie missbrauchte? Es gibt Kritik an diesem Vorstoß eines Länderfinanzministers.
Eine Person im Anzug sitzt an einem Tisch mit Tablet, darauf "THE LÄND".

Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) sieht finanzielle Einschränkungen bei rechtsstaatlich fragwürdigen Sonderwegen als möglich an.

IMAGO/imageBROKER/Arnulf Hettrich)

Berlin. Mehrere Politiker weisen die Anregung zurück, im Fall eines AfD-Wahlsiegs in Sachsen-Anhalt unter bestimmten Bedingungen Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich zu überdenken . Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), sagte der „Rheinischen Post“: „Zum jetzigen Zeitpunkt tragen solche Vorschläge zu keiner förderlichen Diskussion bei.“ BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht wies die Forderung ebenfalls zurück.

Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) hatte zuvor nahegelegt, finanzielle Einschränkungen für das ostdeutsche Bundesland zu erwägen, falls dort eine AfD-Regierung an die Macht kommt und etwa „rechtsstaatlich fragwürdige Sonderwege beschreitet“. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Die AfD liegt in Umfragen mit Abstand vorn und hofft, die absolute Mehrheit zu erreichen.

Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Kaiser, sagte: „Bund und Länder haben das Finanzausgleichsgesetz gemeinsam beschlossen. Die Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich sind in diesem Rahmen gesetzlich festgelegt.“

BSW-Gründerin Wagenknecht stellte sich ebenfalls gegen den Vorschlag von Bayaz. Für sie sei das eine zutiefst arrogante Debatte, sagte sie im „RTL Nachtjournal Spezial“. „Und das sind ja auch nicht die Wessis, die das sagen – das sind ja wieder Leute aus einer bestimmten Blase.“ Sie warnte vor weiterer Spaltung und sagte: „Das Land ist polarisiert genug.“

Finanzminister verweist auf Orban in Ungarn

Bayaz hatte dem „Handelsblatt“ gesagt, eine bloße AfD-Regierungsbeteiligung könne kein Grund für Sanktionen sein, das sei schon rechtlich nicht möglich. Eine Regierung müsse schon triftige Gründe dazu liefern, indem sie zum Beispiel den Weg Ungarns unter dem mittlerweile abgewählten langjährigen Regierungschef Viktor Orban gehe und Druck auf Justiz, Presse, Wissenschaft oder Bildungspläne ausübe. „Da dürfen wir die Hände nicht einfach in den Schoß legen, sondern sollten wie die EU bei Ungarn auch Sanktionen und finanzielle Einschränkungen ernsthaft prüfen und gegebenenfalls auch erlassen.“

Ähnlich äußerte er sich in der „Welt“. Wenn ein Land von einer Regierung geführt werde, die die gemeinsamen föderalen Grundsätze infrage stelle oder rechtsstaatlich fragwürdige Sonderwege beschreite, „wird das auch Auswirkungen auf das Vertrauen und die politische Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund haben, auch in finanziellen Angelegenheiten“.

Durch den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern sollen letztlich überall möglichst annähernd gleiche Lebensverhältnisse sichergestellt werden. Die Geberländer sind derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. (dpa)

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