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KI-generierte Schriften

Künstliche Intelligenz überlastet die Justiz im Land

Deutsche Gerichte müssen sich mit immer mehr KI-generierten Klageschriften auseinandersetzen. Sie klagen über zusätzliche Belastung. Doch bis es Lösungen gibt, wird es wohl dauern.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Schild an einem Gebäude.

Der Verwaltungsgerichtshof klagt über immer mehr KI-Klageschriften.

IMAGO/Udo Herrmann)

Stuttgart. Der Trend, dem sich die Sozialgerichte in Baden-Württemberg derzeit ausgesetzt sehen, ist eindeutig. 3762 Eilverfahren sind bis Ende Juni bei den acht Gerichten eingegangen. Das sind schon jetzt fast so viele wie im gesamten vergangenen Jahr (3901) und schon mehr als 2024 (2288). Auf Bundesebene lässt sich Ähnliches beobachten. Für diesen enormen Anstieg gibt es vermutlich einen einfachen Grund: Immer mehr Bürger erzeugen ihre Klageschriften selbst – mittels Künstlicher Intelligenz.

Betroffen ist laut Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg vor allem der Bereich Existenzsicherung, also beispielsweise Bürgergeld- oder Sozialhilfeklagen. „In diesen Rechtsgebieten kann die Entwicklung nicht durch Gesetzesänderung oder besondere aktuelle Problemlagen erklärt werden“, heißt es vom LSG. Stattdessen fallen die Schriftsätze durch eine typische Gliederung, enorme Länge und zahlreiche Verweise auf Rechtsprechung auf, die auch noch häufig falsch wiedergegeben ist oder überhaupt nicht existiert. Aus Sicht des LSG ein klarer Hinweis darauf, dass KI eingesetzt wurde.

Verwaltungsgerichte ebenfalls von langen Klageschriften betroffen

Die Sozialgerichte haben dieses Problem im Übrigen nicht exklusiv. An den Verwaltungsgerichten sieht es kaum besser aus. Auch dort sind vor allem die Gebiete betroffen, in denen es keine Anwaltspflicht gibt. „Das krasseste Beispiel war ein einfaches Baurechtsverfahren, bei dem die Klageschrift 330 Seiten lang war“, sagt Malte Graßhof, Präsident des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. „Es ist völlig absurd, in so einem Verfahren auf eine solche Länge zu kommen.“

Die Folge: ein enormer Mehraufwand für die Gerichte. Denn durcharbeiten müssen die Richter die Schriftsätze trotzdem. „Wir arbeiten im Augenblick ohnehin an der Belastungsgrenze, da sind solche Verfahren wirklich nicht hilfreich“, sagt Graßhof.

Noch dazu seien die gängigen Sprachmodelle nicht speziell juristisch trainiert, laut Graßhof hätten die Schriftsätze dadurch „nicht einmal ansatzweise ausreichende Qualität“. Der Bürger, der die Klage eingereicht hat, wisse das allerdings nicht und gehe davon aus, im Recht zu sein. „Die Fronten verhärten sich sehr früh, weil die KI die Leute durch Falschangaben in ihrer Position bestärkt“, sagt Graßhof.

Gerichte zeigen Skepsis gegenüber KI-Lösungen

Bleibt die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, um gegenzusteuern. Landesjustizminister Moritz Oppelt (CDU) brachte in der Vergangenheit bereits den Gedanken ins Spiel, eigene KI-Lösungen einzusetzen. Bei den Gerichten stößt das momentan noch auf Skepsis. „Wir sind dankbar für jede Hilfe. Das müsste aber sehr gut funktionieren, dürfte keine Fehler machen. Im Moment fehlen uns noch die Erfahrungen, wie zuverlässig das möglich ist“, sagt Malte Graßhof. Aus dem Landessozialgericht heißt es, man lehne eine solche Lösung ab.

Für denkbar halten die Gerichte dagegen, die Schriftsätze in ihrer Länge zu begrenzen. Das würde zwar keine Fehler verhindern, aber dennoch den Arbeitsaufwand reduzieren. Zumal sich die KI in den langen Klageschriften nach Angaben der Gerichte ständig wiederhole. In anderen Bundesländern gab es bereits Urteile, die eine Begrenzung erlauben.

Verfassungsrechtliche Prüfung möglicher Lösungansätze

Einige mögliche Lösungsansätze dürften sich noch in die Länge ziehen. Graßhof hält es nicht für ausgeschlossen, dass ein Gericht einen Schriftsatz, in dem es mehrere Fehler gefunden hat, zurückschicken darf. Das müsse allerdings intensiv verfassungsrechtlich geprüft werden, denn es könnte sich auch auf festgelegte Fristen auswirken.

Vieles müsste voraussichtlich wohl auf Bundesebene geregelt werden. Der Bundestag beschäftigt sich derzeit mit der elften Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung. Darin soll es auch um Regelungen gehen, die den Umgang mit KI für die Justiz erleichtern. „Das ist bislang aber noch sehr unspezifisch“, sagt Malte Graßhof. „Da brauchen wir wahrscheinlich noch etwas Geduld.“

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