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Bundesrat

Länderkammer setzt sich für Opfer häuslicher Gewalt ein

In seiner ersten Sitzung im neuen Jahr hat sich der Bundesrat am Freitag mit der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, mit Opferschutz und mit falschen Vätern befasst.
Lebkuchenherzen mit Zuckerschrift, Texte: "Für unseren lieben Papa", "Papi, du bist einfach der Beste".

Nicht alle Väter haben so viel Liebe verdient.

dpa/Daniel Kalker)

Berlin. Baden-Württemberg hat sich im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung künftig vollständig aus Bundessteuermitteln finanziert werden sollen. „Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Damit das so bleibt, müssen wir es effizienter, präventiver und digitaler machen – aber auch finanziell ehrlich“, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) „Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt, nicht in die Beitragskasse.“

Damit Opfer und Täter nicht zusammenwohnen

Der Bundesrat will es Opfern häuslicher Gewalt ermöglichen, schneller aus einem Mietvertrag für eine gemeinsam genutzte Wohnung auszuscheiden. Wenn der gewalttätige Partner sich der Kündigung eines Mietvertrags verweigerte, wurde bislang ein eigenes Gerichtsverfahren nötig. Künftig soll eine Ergänzung des Gewaltschutzgesetzes dazu führen, dass Betroffene bereits im Gewaltschutzverfahren die Möglichkeit erhalten, die Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Wohnung einzuklagen.

Kein Aufenthaltsrecht für falsche Väter

Der Bundesrat hat einem Gesetz der Bundesregierung zugestimmt, das Scheinvaterschaften verhindern soll. Laut Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) gibt es jährlich rund 65 000 Fälle, in denen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erschlichen wird, indem sich Männer fälschlicherweise als Vater eines Kindes ausgeben. Künftig würden „Scheinvaterschaften verhindert, die nur darauf abzielen, Aufenthaltsrechte oder die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen“, so Strobl.

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