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Man darf und sollte von anderen Ländern lernen

Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, gestaltet sich die Ausreise der betroffenen Person oft schwierig. Die Verfahren sind komplex.
dpa/SZ Photo/Wolfgang Filser)Justizministerin Marion Gentges (CDU) will darüber diskutieren, ob der Rechtsweg bei einem abgelehnten Asylbescheid verkürzt werden kann. „Wir brauchen den Rechtsstaat und bekennen uns zu ihm, aber wir brauchen keinen ausufernden Rechtswegestaat“, sagte sie bei einem Besuch in Kopenhagen. Ein begrüßenswerter Vorstoß. Derzeit haben Asylsuchende verschiedene Möglichkeiten gegen abgelehnte Asylanträge und auch gegen eine Abschiebung vorzugehen. Die Gerichtsverfahren gehen oft über mehrere Instanzen und dauern daher lange. Auch wenn deren Dauer zuletzt verkürzt werden konnte (siehe Beitrag unten).
In Dänemark wird dies anders gehandhabt: Es ist nur ein Widerspruch gegen einen abgelehnten Asylantrag möglich. Dieser wird von einer Behörde verhandelt, eine andere überprüft das Verfahren.
Rückführungsverbesserungsgesetz des Bundes macht Verfahren noch schwieriger
In Deutschland ist das wesentlich komplexer bei mehr Asylanträgen. Durch eine Ergänzung des Rückführungsverbesserungsgesetzes, das der Bundestag Anfang 2024 verabschiedet hat, wurde es sogar noch schwieriger. Demnach haben Menschen in Abschiebehaft Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
Dagegen hatte sich Gentges sowohl im Bundesrat als auch in der Justizministerkonferenz eingesetzt. Denn eine Umfrage unter den Ländern im Sommer ergab wenig überraschend, dass die Regelung für mehr Aufwand gesorgt hat. Für Gentges stellt die Regelung gar ein „Frühwarnsystem“ dar. Denn da ausreisepflichtigen Ausländern vor der Anordnung der Abschiebungshaft ein anwaltlicher Vertreter bestellt werden muss, sei das Untertauchen einfacher geworden. Das Ziel des Gesetzes, Rückführungen zu vereinfachen, wurde dagegen nicht erfüllt.