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Bundesrat

Nur noch sieben Prozent auf Pizza und Schnitzel

Ab dem 1. Januar gilt in der Gastronomie wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Diese und andere Entscheidungen traf der Bundesrat in seiner letzten Sitzung im alten Jahr.
Gabel und Messer auf einem Restaurantbeleg mit Preisen und Text.

Bald wieder ermäßigt: Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Sina Schuldt)

Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin den Weg frei für eine Steuersenkung auf Speisen in der Gastronomie gemacht. Ab dem 1. Januar gilt für die Pizza oder das Schnitzel wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent . Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sprach in dem Zusammenhang von einem „klaren Bekenntnis zur Lebensqualität und für das gesellschaftliche Miteinander in unseren Städten und Gemeinden, wo die Gastronomiebetriebe eine wichtige Funktion einnehmen.“   [Drucksache 745/25, Beschluss]

Zu zweit auf dem Roller? Das wird teuer

Elektroroller müssen künftig einen Blinker haben. Zudem können Kommunen selbstständig regeln, wo die Mietfahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt werden. Das geht aus einer Änderung der „Elektrokleinstfahrzeuge – Verordnung“ hervor, der der Bundesrat am Freitag bei seiner Plenarsitzung in Berlin die Zustimmung erteilte. Gleichzeitig werden die Bußgelder für Verstöße erhöht. Dazu zählt etwa das Fahren zu zweit auf einem E-Roller. [Drucksache 535/25, Beschluss]

SPD-Länder fordern höheres Elterngeld

Die beiden SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg haben im Bundesrat eine Erhöhung des Elterngelds gefordert. Hintergrund ist, dass sich die Einkommensgrenzen sowie die Mindest- und Höchstbeträge des Elterngeldes seit 20 Jahren nicht verändert hätten. Damit das Elterngeld weiterhin eine echte Einkommensersatzleistung sein könne, müsse es dringend angehoben werden. Seine Höhe müsse sich stets an der Preisentwicklung orientieren, heißt es in der von der Länderkammer angenommenen Entschließung. (lass) [Drucksache 671/25, Entschließung]

Strafe für vorgebliche Verkehrssünder

Ein Punktehandel im Straßenverkehr soll künftig nicht mehr möglich sein: Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Künftig soll es ein Bußgeldtatbestand sein, wenn jemand mittels falscher Angaben die bei einem Verkehrsverstoß angefallenen Punkte in Flensburg übernimmt. Nach geltender Rechtslage ist der Punktehandel bislang sanktionslos, beklagte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU). „Sanktionen müssen aber den treffen, der tatsächlich gegen Verkehrsregeln verstößt.“ [Drucksache 645/25, Beschluss]

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