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Justiert

Unbequeme Debatte? Über jugendliche Straffällige

Die Debatte über eine niedrigere Strafmündigkeit scheitert oft schon am Begriff. Denn gemeint sein müsste nicht mehr Härte gegen Kinder, sondern die Frage, wie der Staat früher eingreifen kann, bevor aus problematischem Verhalten echte Kriminalität wird, meint Leonie Henes.
Holzstempel mit Aufschrift "Strafmündigkeit" vor §-Symbol-Hintergrund.

Ab wann sollten Kinder als strafmündig erklärt werden? Seit Jahren entflammt diese Diskussion immer wieder.

IMAGO/Sascha Steinach)

Ein Strafrecht für Zehnjährige? Das klingt zunächst wie ein Navigationssystem fürs Dreirad. Dabei ist es der Begriff, der die meisten stört, nicht das, was es verkörpern könnte.

Unsere Gesellschaft verlässt sich längst in vielen Bereichen auf staatliche Erziehung und Unterstützung. Warum also endet dieser Gedanke genau dort, wo Jugendliche straffällig werden? Denn es würde keineswegs bedeuten, Zehnjährige vor Richter zu zerren oder sie mit Strafen zu überziehen. Im Gegenteil: Gerade der Begriff „Strafrecht“ verstellt oft den Blick darauf, worum es eigentlich gehen könnte — um frühe pädagogische Intervention. Darum, Kindern möglichst früh zu zeigen, dass ihr Verhalten Konsequenzen hat, bevor sich problematische Muster verfestigen.

Erziehung wirkt umso besser, je früher sie ansetzt. Wer erst reagiert, wenn Jugendliche bereits in kriminellen Milieus verankert sind, hat den schwierigeren Kampf vor sich. Genau deshalb wirkt die Debatte merkwürdig verkürzt. Sobald von einer Senkung der Strafmündigkeit die Rede ist, entsteht sofort das Bild von Härte. Dabei könnte es ein Instrument sein, um Haftstrafen später zu vermeiden.

Natürlich muss man dabei vorsichtig sein. Kinder handeln impulsiver, emotionaler und oft ohne echtes Verständnis für die Tragweite ihres Handelns. Aber genau deshalb braucht es Reaktionen, die weder bloß symbolisch noch vollkommen folgenlos bleiben.

Die Antwort darf aber nicht darin bestehen, bestehende Institutionen weiter zu belasten. Familiengerichte und Jugendhilfesysteme arbeiten schon heute am Limit. Wer ernsthaft über die Senkung der Strafmündigkeit nachdenkt, muss auch neue Strukturen schaffen: Einrichtungen, die ausschließlich auf Jugendliche ausgerichtet sind. Nicht als Strafgerichte für Kinder, sondern als Institutionen, deren Ziel vor allem eines ist: früh eingreifen, bevor aus problematischen Kindern irgendwann Straftäter werden.

Über das Strafmündigkeitsalter wurde auch beim diesjährigen Konstanzer Symposium gesprochen: Strafmündigkeit: Was können wir von der Schweiz lernen?

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