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Jugendkriminalität

Die Strafmündigkeit bleibt eine Streitfrage

Beim diesjährigen Konstanzer Symposium wird die Frage diskutiert, ob das aktuelle Strafmündigkeitsalter noch zeitgemäß ist - und ob es Alternativen gibt.
Drei Personen stehen nahe einem Gitterzaun, zwei stehen, eine Person hockt.

Jugendliche können derzeit ab 14 Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.

IMAGO/serienlicht)

Konstanz. Eine Debatte, die immer wieder aufflammt: Sollte das Alter der Strafmündigkeit gesenkt werden? Derzeit können Jugendliche ab 14 Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Seit Jahren wird diskutiert, ob diese Grenze etwa auf 12 Jahre abgesenkt werden sollte. Aktuell widmet sich das 45. Konstanzer Symposium genau diesem Thema. Vertreter aus Politik, Strafrecht und weiteren relevanten Fachbereichen kommen dort zusammen, um Vorträge zu hören und sich auszutauschen.

Wie so oft bei diesem Thema gehen die Meinungen weit auseinander. Der Strafverteidiger Burkhard Benecken etwa fordert ein Kinderstrafrecht, das auf „pädagogischen Sanktionen“ basiert. Strafen sollen demnach stärker dem erzieherischen Gedanken folgen. In seiner Praxis beobachtet er zudem eine Entwicklung: Die Justiz werde von Jugendlichen zunehmend verhöhnt, weshalb Maßnahmen früher ansetzen sollten. Außerdem informierten sich junge Täter vor Straftaten vermehrt im Internet darüber, mit welchen Strafen sie rechnen müssen.

Der Kriminologe und Strafrechtswissenschaftler Alexander Baur vertritt hingegen eine andere Position: „Wegen Einzelfällen sollten wir nicht das ganze System infrage stellen“, betont er auf dem Symposium. Er verweist dabei auf die große mediale Aufmerksamkeit, die Fälle wie der der getöteten 12-Jährigen aus Freudenberg erfahren. Das Mädchen wurde von zwei Klassenkameradinnen mit über 70 Stichen getötet – beide unterhalb des Strafmündigkeitsalters. Dass sie sich nicht in einem Strafprozess verantworten müssen, löste sowohl bei den Angehörigen als auch in der Öffentlichkeit Empörung aus. „Gesellschaftliche Strafbedürfnisse können und sollten nicht von der Politik ignoriert werden“, sagt Baur.

Eine Ausweitung des Strafrechts sei jedoch keine pauschale Lösung. Zudem fehlten derzeit belastbare Daten. Dabei ließen sich fundiertere Erkenntnisse gewinnen und bessere Lösungen entwickeln, so Baur – bislang scheitere dies jedoch an der unzureichenden Datenerhebung in der Rechtspolitik.

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