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Verwaltungsgerichtshof

Urteil bestätigt: Wollhaus-Raser darf abgeschoben werden

Auch in der letzten Instanz scheitert der Heilbronner Raser mit seiner Berufung. Damit droht dem wegen Mord verurteilten 23-Jährigen die Abschiebung. Das Gericht hält ihn weiter für eine Gefahr.
Mann in weißem Hemd sitzt, Hände gefesselt. Rechteckiger Tisch im Vordergrund.

Der Angeklagte war vom Landgericht Heilbronn wegen Mordes verurteilt worden.

dpa/Christoph Schmidt)

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage des Heilbronner „Wollhaus-Rasers“ gegen dessen angedrohte Abschiebung abgewiesen. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

Der 23-Jährige war im Februar 2023 in Heilbronn in das Auto einer Familie gerast. Nach Jugendstrafrecht wurde der Mann zu neun Jahren Haft wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes verurteilt. Weil der Verurteilte in Deutschland geboren, aber türkischer Staatsbürger ist, hatte das Regierungspräsidium Stuttgart 2025 verfügt, ihn auszuweisen und ihm die Abschiebung anzudrohen. Dagegen hatte er erfolglos geklagt, der Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil nun bestätigt.

Verwaltungsgerichtshof lehnt Berufung ab

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte seine Klage im vergangenen April verworfen, weil es nicht davon überzeugt war, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht. Er sei wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen. Daraufhin hatte der Mann beantragt, seine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zuzulassen. Der VGH lehnte das nun ab. Zur Begründung heißt es unter anderem, der Kläger habe weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils noch sonstige Zulassungsgründe ausreichend dargelegt.

Damit droht dem Mann die Abschiebung, sobald er die Hälfte seiner Haftzeit verbüßt hat. Zudem dürfte er für acht Jahre nicht mehr nach Deutschland oder in die EU einreisen.

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