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Regierungspräsidium verliert Prozess gegen Cannabisanbau-Club

Die Zucht von Cannabispflanzen beobachten deutsche Behörden mit Argusaugen. Nun hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Kontrollwünschen des Freiburger Regierungspräsisiums einen Riegel vorgeschoben.
IMAGO/Funke Foto Services)Karlsruhe. Bestimmte Auflagen, die das Freiburger Regierungspräsidium gegen einen Pforzheimer Cannabis-Club verhängt hat, sind rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. In dem Verfahren hatte der Club zum Beispiel gegen die Pflicht zur Vorlage von Satzungsänderungen beim Regierungspräsidium (RP) geklagt.
Auch über geplante entgeltliche Vereinbarungen des Vereins wollte das Regierungspräsidium informiert werden. Die Vorstandsvergütung sollte nicht höher sein dürfen als die Vergütung für eine geringfügige Beschäftigung. Dem Verein wurde die Pflicht zur Rufbereitschaft und zu Vor-Ort-Kontrollen auferlegt.
Kläger hatte gute Argumente
Dagegen hat sich der Verein erfolgreich gerichtlich gewehrt. Sein Argument, dass das Konsumcannabisgesetz das alles für eine Genehmigung gar nicht vorsehe, kam bei den Richtern gut an. Sie verstanden das Gesetz zum Beispiel so, dass im Konsumcannabisgesetz ausdrücklich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen seien, die neben der Vereinspflicht zum Cannabisanbau stehen könnten.
Die Kammer gab dem Regierungspräsidium auch mit, dass es schon formale Kriterien verletzt habe. Eine Anhörung zu den geplanten Auflagen habe es nicht gegeben, obwohl das RP mit den Auflagen belastende Verwaltungsakte erlassen habe. Das Urteil (9 K 7631/24) ist noch nicht rechtskräftig.