Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Strafverfolger müssen ihren Job machen können

Der Deutsche Richterbund warnt vor „chronisch unterbesetzten Staatsanwaltschaften und Strafgerichten“.
imago/Margit Btrettmann)Bundesweit stauen sich bei den Staatsanwaltschaften offene Verfahren. Immer öfter werden Ermittlungen eingestellt, weil die Strafverfolger mit der Arbeit nicht mehr hinterherkommen. Bei vielen Strafgerichten steigt die Verfahrensdauer seit Jahren. Das ist für die Opfer schwierig, denn für sie ist ein Urteil auch eine Art Abschluss eines belastenden Erlebnisses. Solange der juristische Prozess nicht abgeschlossen ist, können sie auch aus psychologischer Sicht nicht abschließen. Die Narben bleiben für immer.
Staatsanwaltschaften bekommen 106 neue Stellen
Im Land gibt es allein für die Staatsanwaltschaften 106 neue Stellen. Das ist ein guter Schritt. Und doch reicht allein mehr Personal nicht aus. Bei alledem darf man nicht vergessen, dass auch die Gerichte genug Personal brauchen, um die Fälle abarbeiten zu können. Die Verfahren müssen einfacher werden, die Strafverfolgungsbehörden müssen sich zudem auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Ein weiterer Punkt: Gesetze dürfen nicht immer komplexer und komplizierter werden, denn das wirkt sich auch auf die Arbeit der Staatsanwälte und Gerichte aus. Man denke nur an die Teillegalisierung von Cannabis zurück. Strafverfolger brauchen wahrlich keine Beschäftigungstherapie. Sie sollten sich aufs Wesentliche konzentrieren können.