STUTTGART. Das Gesetz zur Einführung des Wettbewerbsregisters ist bereits am 29. Juli 2017 in Kraft getreten. Unternehmen, die Wirtschaftsdelikte begehen, sollen nicht von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen profitieren, so die Gesetzesbegründung. Von Anfang an wurde das Register von höchster Stelle als „Bombe mit enormer Sprengkraft“ bezeichnet. Bei Unternehmen, die von öffentlichen Aufträgen abhängen, könne ein Eintrag schnell einer „kompletten Existenzvernichtung“ nahe ko...
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