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Anmeldung im Wettbewerbsregister ist für öffentliche Auftraggeber sehr aufwendig

Strenger Formalismus und viel Bürokratie belastet die Vergabeverfahren der öffentlichen Hand, aber auch die Bieter.
Imago/Monkey Business)Bonn . Vergabeverfahren sollen einfacher, schneller und effizienter werden – auf diesen Nenner können sich die Akteure, die mit Vergabeverfahren zu tun haben, leicht einigen. Doch manch neue Regelungen macht die Verfahren noch komplexer und langwieriger. Das zeigt das beim Bundeskartellamt in Bonn angesiedelte Wettbewerbsregister.
Seit dem 1. Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, das Wettbewerbsregister in Bezug auf den Bestbieter abzufragen. Dort sind Informationen hinterlegt, ob ein Bieter wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte gemäß Paragraf 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
Mehr als 20 Arbeitsschritte bei der Anmeldung
Das Bundeskartellamt hat unlängst ein 32 Seiten umfassendes Papier veröffentlicht, in dem es erklärt, wie man sich bei dem Portal als Auftraggeber anmeldet. Insgesamt sind mehr als 20 Arbeitsschritte zu absolvieren.
Nutzer müssen sich zunächst in einem „Identitätsmanagementsystem“ registrieren, sodass sichergestellt ist, dass auch nur befugte Auftraggeber Abfragen starten. Dies umfasst elf Schritte, unter anderem die Eingabe von persönlichen Daten.
Bundeskartellamt rechtfertigt Prozess mit hohem Schutzbdarf
Generell funktioniert eine Anmeldung nur dann, wenn die passenden Zertifikate eingebunden sind – das sind sieben weitere Arbeitsschritte. Erst danach ist eine Anmeldung über die Eingabe einiger weiterer Daten möglich.
Beim Bundeskartellamt rechtfertigt man den aufwendigen Registrierungs- und Anmeldeprozess mit dem hohen Schutzbedarf der gespeicherten und hinterlegten Daten. Es gebe eine Vielzahl an Schnittstellen, vor allem zu öffentlichen Auftraggebern bei Bund, Ländern und Kommunen, so Kartellamtssprecher Kay Weidner gegenüber dem Staatsanzeiger. Dem müsse man Rechnung tragen. Mit den bereitgestellten Leitfäden würden Auftraggeber in die Lage versetzt, die Registrierung eigenständig vorzunehmen. Die Rückmeldungen dazu seien sehr positiv, so Weidner.