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Kommentar

Autobauer haften nicht für die Politik

Die Deutsche Umwelthilfe ist auch vor dem Bundesgerichtshof mit ihrer Klimaklage gegen Mercedes und BMW gescheitert. Die Umweltschützer haben sich das falsche Ziel für ihre juristische Kampagne gesucht. Denn die Konzerne haften nicht für die Politik in Sachen Klimaschutz.
Rückansicht eines Autos mit Rauch aus dem Auspuff. Bremsleuchten leuchten.

Mercedes und BMW haben auch in letzter Instanz gegen die Deutsche Umwelthilfe gewonnen. Sioe können nicht für den Schadstoffausstoß ihrer Fahrzeuge haftbar gemacht werden.

IMAGO/Wolfgang Maria Weber)

Es war ein erwartbarer Ausgang eines Rechtsstreits. Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) oder genauer gesagt, deren Führungstrio, schon in den ersten zwei Instanzen ihren Kampf gegen BMW und Mercedes verloren hatte, schmetterte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe auch die Revision der Klimaschützer vom Bodensee ab. Die Autokonzerne können nicht zivilrechtlich in die Pflicht genommen werden, weil die von ihnen produzierten Premium-Verbrenner-Kutschen viel Kohlendioxid ausstoßen und damit das deutsche CO2-Budget stark belasten. Denn die beiden Autohersteller halten, so urteilen die Karlsruher Richter, die Vorgaben des Bundes und der EU für Verbrennungsmotoren ein.

Die Umwelthilfe mag es als legitim und notwendig erachten, auf jedem Weg für schärferen Klimaschutz zu kämpfen, doch in diesem Fall hat sie die falschen Adressaten und den falschen Weg gewählt. Denn die Autobauer sind nicht für die Klimapolitik in Deutschland zuständig, die macht immer noch die Politik. Deshalb könnten die Unternehmen auch nicht für die, aus Sicht der DUH, zu laxe Klimapolitik juristisch belangt werden. Wenn Mercedes und andere Autobauer so lange großvolumige Benziner und Diesel produzieren und verkaufen, wie es erlaubt ist, mag dies für Klimaschützer eine Zumutung sein, doch vorwerfen oder gar gerichtlich verbieten lassen kann man es ihnen eben nicht.

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