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Corona-Soforthilfe-Empfänger können auf Rückzahlung hoffen

Mehr als 60.000 kleine Unternehmen, wie Friseursalons, und Freiberufler, die Corona-Soforthilfen zurückzahlen mussten, könnten das Geld bald zurückbekommen.
Imgao/Frank Hoermann/SVEN SIMON)Stuttgart. Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Oktober dieses Jahres ist klar, dass die Rückzahlungsforderungen der L-Bank gegenüber den Empfängern von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, wenn die Unterstützungsleistung nach der noch im März 2020 vom Land beschlossenen Richtlinie beantragt worden war. Unter den Landtagsparteien herrscht Einigkeit, dass auch die Betroffenen ihr Geld zurückbekommen sollen, deren Rückzahlungsbescheide rechtskräftig sind, weil sie weder Widerspruch dagegen eingelegt noch geklagt hatten. Das wurde von Vertretern aller Fraktionen im Landtag am Freitag im Wirtschaftsausschuss bekräftigt.
Rückzahlungen können das Land eine halbe Milliarde Euro kosten
Für das Land kann das teuer werden. Denn es betrifft nach Angaben der Wirtschaftsministerin 62.000 Fälle mit einem Gesamtvolumen von 437 Millionen Euro. Das sei die maximale Summe, die fällig werden könnte. In welchen Fällen nicht zurückgezahlt werden soll, was die Ausgaben senken könnte, war im Ausschuss kein Thema. Hinzu kommen die Verzinsung der zu Unrecht zurückgeforderten Hilfen und die Verwaltungskosten für die Umsetzung. Beides lasse sich aber noch nicht beziffern, sagte Hoffmeister-Kraut im Ausschuss.
Die CDU-Politikerin nannte erstmals einen groben Zeitplan. Demnach will sie im Januar eine Lösung präsentieren, wie die Rückzahlungen rechtssicher laufen könnte. Wie es danach weitergeht, ließ Hoffmeister-Kraut offen.