Karlsruhe. Die beiden Musterverfahren , in denen sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit der Frage beschäftigen musste, ob Unternehmen und Selbstständige, die Corona-Soforthilfen bekommen hatten, auch verpflichtet waren sich am Rückmeldeverfahren der L-Bank zu beteiligen, sind rechtskräftig abgeschlossen. Beide Kläger hätten sich in den Verfahren an das oberste Verwaltungsgericht im Land wenden können, weil die Karlsruher Richter wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Verfahren, eine...
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