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Landtag

Corona-Soforthilfen: Gesetz soll Ende Februar beschlossen werden

Die Regierungskoalition will die Rückzahlung von zu Unrecht zurückgeforderten Corona-Soforthilfen doch noch in dieser Wahlperiode klären. Am Donnerstag wurde ein Gesetzentwurf im Landtag in erster Lesung beraten, endgültig beschlossen werden soll er am 25. Februar in einer Sondersitzung des Landtags.
Schild mit Aufschrift "Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg" vor Backsteingebäude.

Die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs haben das Land bei den Corona-Soforthilfen zum Handeln gezwungen.

dpa/Uwe Anspach)

Stuttgart. Noch am Montag hatten weder Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) noch Vertreter der Regierungskoalition einen Zeitplan nennen wollen, wann die Rückerstattung der zu Unrecht zurückgeforderten Corona-Soforthilfen geregelt werden soll. Doch am Donnerstag wurde ein Gesetzentwurf in erster Lesung im Landtag beraten, der die Auszahlung ermöglichen soll.

Die Opposition begrüßte zwar, dass nun ein Lösungsvorschlag vorliegt, doch dies sei viel zu spät. In der Kritik stand dabei vor allem Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Boris Weirauch (SPD) warf der CDU-Politikerin Arbeitsverweigerung vor. Erik Schweickert sagte, dass der Gesetzentwurf „schon viel zu lange überfällig“ sei. „Schon im Herbst 2024 haben drei Verwaltungsgerichte Handlungsbedarf aufgezeigt“, erklärte der FDP-Politiker.

Und auch die Grünen als Koalitionspartner gingen auf Abstand. Felix Herkens sprach davon, dass es das Wirtschaftsministerium nicht geschafft habe, eine Lösung zu erarbeiten. Deshalb hätten die Fraktionen gemeinsam den Entwurf erarbeitet.

Mehr als 60.000 Unternehmer und Selbstständige betroffen

Wann die mehr als 60.000 Unternehmer und Selbstständigen ihr Geld zurückbekommen, ist damit nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs noch nicht geklärt. Es folgt eine Beratung und Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Ende dieses Monats soll der Landtag dann in einer Sondersitzung das Gesetz beschließen.

Und dann geht es in die Umsetzung, die noch Monate in Anspruch nehmen dürfte. Denn für die Rückabwicklung der zu Unrecht zurückgeforderten Hilfen, die nach den Landesrichtlinien vom März 2020 gewährt worden waren, soll ein Online-Portal eingerichtet werden. Darüber können Betroffene dann ihre Ansprüche anmelden. Die Rückzahlung erfolgt laut Gesetzentwurf nur auf Antrag. Dafür haben die Empfänger der Soforthilfen nach dem Start des Portals sechs Monate Zeit.

Die Pläne werden in der Wirtschaft durchaus kritisch gesehen. „Das Verfahren klingt nicht nach einem Paradebeispiel für Bürokratieabbau“, erklärte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Er begrüßte jedoch, dass das Land nun eine Lösung präsentiert habe und die Mittel im Haushalt gesichert seien.

Kosten von fast 800 Millionen Euro erwartet

Das Land hat für die Rückzahlung und deren Abwicklung deutlich mehr Geld eingeplant als bislang gemutmaßt. In der Begründung zum Gesetzentwurf ist nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums von 791 Millionen Euro die Rede. Die sollen aus der Risikorücklage des laufenden Haushalts entnommen werden.

Erstattet werden nicht nur die zu Unrecht zurückgeforderten Hilfen, sondern auch die Zinsen, die die L-Bank zwischenzeitlich von Betroffenen gefordert hatte. Ob auch Zinsen an die Empfänger der Soforthilfen dafür gezahlt werden, dass das Land das Geld zum Teil über Jahre zu Unrecht einbehalten hat, war im Landtag umstritten. Winfried Mack (CDU) sprach davon, dass die Hilfen „einschließlich Zinsen“ zurückgezahlt würden. Schweickert interpretierte den Passus im Gesetzentwurf so, dass sich dies nur auf Zinsforderungen der L-Bank an die Empfänger der Hilfen bezieht.

Die vom Wirtschaftsministerium genannten Kosten von fast 800 Millionen Euro wurden von der Landtagsopposition heftig kritisiert. Denn bislang war die Rede davon gewesen, dass sich die Rückforderungsansprüche der rund 60 000 Soforthilfe-Empfänger auf rund 440 Millionen Euro belaufen.

AfD-Fraktion will einen Untersuchungsausschuss

Weirauch und Schweickert forderten Aufklärung, ob man aufgrund dieser Kalkulation mit Verwaltungskosten im dreistelligen Millionenbereich rechnen müsse. „ Wir verlangen hier Antworten in der Ausschusssitzung“, sagte der Wirtschaftsausschussvorsitzende Schweickert.

Ganz grundsätzlich will die AfD das Thema angehen. Man werde zum Thema Corona in der nächsten Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss beantragen, kündigte Emil Sänze an. Ob es dabei um die Pandemie insgesamt gehen soll oder nur die Hilfen, ließ er offen.

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